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BdV vs. Vitality: Erneute Schlappe für Fitness-Tarif - OLG München bestätigt Klausel-Verbot

06.07.2022

BdV vs. Vitality: Erneute Schlappe für Fitness-Tarif - OLG München bestätigt Klausel-Verbot © Pixabay

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Die Klage des Verbraucherschutzvereins gegen die Verwendung mehrerer Klauseln war bereits in der Vorinstanz erfolgreich. Das OLG hat sich bereits mit Urteil vom 31. März 2022 vollständig der Ansicht des BdV angeschlossen und dem Versicherer verboten, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. „Der Fitnesstarif der Dialog ist für uns ein Datenfresser, der mit unsportlichen Mitteln arbeitet. Wir freuen uns, dass auch die zweite Instanz das abgepfiffen hat. Mit Spannung erwarten wir jetzt die Entscheidungsgründe des Gerichts“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Der BdV hatte unter anderem moniert, dass Verbraucher*innen nicht erfahren, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Zudem versäumt der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verbraucherschutzverein im Juli 2020 Klage erhoben und in erster Instanz gewonnen.

Auch das OLG ist in seiner Entscheidung nun der Ansicht des Verbraucherschutzvereins gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision – und damit der Weg vor den Bundesgerichtshof (BGH) – wurde zugelassen. „Wir scheuen auch die Auseinandersetzung vor dem BGH nicht. Im Gegenteil: Die Bestätigung unserer Position durch eine höchstrichterliche Entscheidung wäre ganz im Sinne des Verbrauchschutzes“, sagt Rehmke.

Datenschützer*innen hatten in der Vergangenheit bereits den zweifelhaften Umgang mit Kundendaten im Rahmen des Vitality-Programms kritisiert. Unter anderem wurde es 2016 mit dem Negativpreis „Big Brother Award“ in der Kategorie Verbraucherschutz ausgezeichnet.

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