Absehen vom Fahrverbot

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Absehen vom Fahrverbot

11.05.2022

Absehen vom Fahrverbot © Pixabay

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 Stundenkilometer indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat.

Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, vorliegen. Dies bedarf nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrunde liegenden Tatsachen (Az.: 3 Ss-OWi 415/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Frankfurt .

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Unfallversicherung
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.