Die Opferschutz-Kanzlei baum reiter & collegen und Luftfahrtrechtsexperte Prof. Dr. Elmar Giemulla kooperieren im Germanwings-Sammelverfahren
Die Kanzlei baum reiter & collegen (Düsseldorf/Berlin) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar M. Giemulla (Berlin) haben sich zur gemeinsamen Vertretung von Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe zusammengeschlossen. Gemeinsam soll zu ihren Gunsten eine erweiterte Schmerzensgeldzahlung durchgesetzt werden. Neben der Fluggesellschaft steht nunmehr auch das Luftfahrt-Bundesamt im Fokus.
Absturz liegt sechseinhalb Jahre zurück – Ansprüche auf Schadensersatz bleiben bestehen
Der offensichtlich psychisch erkrankte Co-Pilot hatte die Unglücksmaschine, die sich auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf befand, im März 2015 auf Höhe der französischen Alpen absichtlich an einer Bergwand zerschellen lassen. Alle 144 Passagiere und sechs Crew-Mitglieder starben. Infolge der Katastrophe bot die Lufthansa AG den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld an. Mit dem berechtigten Ziel, die Zahlung einer deutlich höheren Schmerzensgeldzahlung durchzusetzen, schloss sich – vertreten durch den Luftfahrtrechtsexperten Prof. Dr. Elmar Giemulla – eine größere Zahl Hinterbliebener zur gemeinsamen gerichtlichen Geltendmachung zusammen.
OLG Hamm weist Klage auf höheres Schmerzensgeld ab
Im September dieses Jahres scheiterten die Hinterbliebenen jedoch zweitinstanzlich vor dem OLG Hamm. Das Gericht vertrat insbesondere die Auffassung, dass die flugmedizinischen Sachverständigen bei der Untersuchung von Piloten eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen. Richtiger Adressat der Klageforderung sei damit die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Luftfahrt-Bundesamts als der zuständigen Behörde.
Weitere Klagen – Luftfahrt-Bundesamt im Fokus
Aus der Aufarbeitung des Sachverhalts geht hervor, dass die flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten nachlässig durchgeführt worden waren. Es hätte sonst nicht übersehen werden können, dass der Co-Pilot an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung litt: Dieser hätte für den Flugbetrieb gar nicht zugelassen werden dürfen, wodurch der Absturz verhindert worden wäre. Dieses Fehlverhalten ist dem Luftfahrt-Bundesamt als zuständiger Behörde zuzurechnen. Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Giemulla rät seinen Mandanten deshalb nun zu einer Amtshaftungsklage.
Die Kanzlei baum reiter & collegen unterstützt den weiteren Vorstoß des Berliner Luftfahrtrechtsexperten: „Es ist ein Unding, die medizinische Untersuchung von Personen in Hochrisikoberufen derart intransparent vorzunehmen, sodass niemand rechtzeitig Kenntnis über die offenkundigen psychischen Defizite des Co-Piloten erlangte. Hier herrscht dringender Regelungsbedarf. Das von uns angestrengte Rechtsverfahren soll auch dazu führen“, sagt Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister und Seniorpartner der Kanzlei baum reiter & collegen.
„Die flugmedizinischen Untersuchungen des Piloten durch hoheitlich handelnde Sachverständige sind zumindest schlampig durchgeführt worden. Es wäre sonst sicher nicht übersehen worden, dass der Co-Pilot seit längerem an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung litt. Er hätte nie für den Flugbetrieb zugelassen werden dürfen. Folgerichtig steht nun die für psychische Untersuchungen zuständige Bundesbehörde im Fokus der Schadensersatzforderungen“, ergänzt Prof. Dr. Julius Reiter, Gründungspartner der Kanzlei baum reiter & collegen.
Kooperation zweier erfahrener Opferschutzkanzleien
In den Schadensersatzverfahren muss umfassend und jeweils individuell zu den psychischen Belastungen der Kläger, die durch die Katastrophe hervorgerufen wurden, vorgetragen werden.
„Wegen der hohen Anzahl an Klagen habe ich mich dazu entschlossen, mit einer Kanzlei zusammenzuarbeiten, die über die personellen und organisatorischen Strukturen verfügt, die für Sammelverfahren erforderlich sind. Dies ist die Kanzlei baum reiter & collegen in Düsseldorf“, erklärt Giemulla.
Die beiden erfahrenen Opferschutzvertreter Giemulla und baum reiter & collegen werden das Verfahren ‚Germanwings‘ ab sofort in gemeinsamer Regie betreiben. Mit Einreichung der Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.
„Wir sind überaus optimistisch, dass der Schmerzensgeldbetrag, der den Hinterbliebenen zusteht, letztlich auf die geforderte Summe aufgestockt wird“, zeigt sich Prof. Reiter zuversichtlich.
Prof. Dr. Elmar M. Giemulla, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Elmar M. Giemulla ist seit 30 Jahren als Experte in den beiden Rechtsgebieten Luftverkehrsrecht und Haftungsrecht tätig. Mit seiner Berliner Kanzlei betreut/e er u. a. Hinterbliebene der Flugzeugkatastrophen in Ramstein (1988) und in Lockerbie (ebenfalls 1988), des Absturzes der Birgen Air vor der Dominikanischen Republik (1996), der Concorde bei Paris (2000) sowie seit 2016 der Germanwings-Katastrophe in den französischen Alpen. Elmar Giemulla übt seit 2006 eine Honorarprofessur für Luftrecht an der TU Berlin aus. Seit demselben Jahr ist er Präsident der deutschen Sektion der internationalen Pilotenvereinigung. 2008 wurde er zum Adjunct Professor für Luftrecht und Luftsicherheitsrecht an der Embry-RiddleAeronautical University/ERAU in Daytona Beach (FL/USA) ernannt. Prof. Giemulla ist Attorney at Law (N.Y.) sowie Mitglied der New York State Bar Association.
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Über Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
baum reiter & collegen hat Standorte in Düsseldorf und Berlin. Die Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung von 15.000 geprüften Verbraucherkreditverträgen. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge der Autobanken auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, von ihrem Widerrufsrecht erfolgreich Gebrauch zu machen.