Neue Umsatzsteuerregeln für Finanzdienstleistungen und Versicherungen?

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Neue Umsatzsteuerregeln für Finanzdienstleistungen und Versicherungen?

25.05.2021

Neue Umsatzsteuerregeln für Finanzdienstleistungen und Versicherungen? © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Die EU-Kommission prüft, ob die Steuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen verändert werden sollen. Der AfW wendet sich gegen Verschärfungen und setzt sich für Vereinfachungen und Verbesserungen ein.

Das Umsatzsteuergesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Es bestehen hierbei nur wenige Wahlmöglichkeiten für den deutschen Gesetzgeber, das meiste ist 1:1 zu übernehmen. Wie für viele andere Rechtsgebiete spielt daher auch für die Umsatzsteuer die wesentliche Musik in Brüssel.

Vor bald fünfzig Jahren wurden die wesentlichen Steuerbefreiungen für unsere Branche formuliert. Seitdem ist viel passiert und die EU-Kommission prüft daher, ob die Regeln angepasst werden müssten.

Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahren hat nun der AfW mit Unterstützung seines steuerpolitischen Beraters, Steuerberater Daniel Ziska von GPC Tax Berlin, im Wesentlichen folgende Positionen vertreten:

  1. Die bisherigen Steuerbefreiungen müssen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
     
  2. Um das ganze System zu vereinfachen, wäre eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, so wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kennt, das Beste.
     
  3. Auch die Beratung zu den Produkten der Finanzdienstleistung sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten müssen von der Steuer befreit werden, um aufwendige Abgrenzungsprobleme zu lösen.
     
  4. Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, darf dies nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen.
     
  5. Die umsatzsteuerliche Organschaft (Umsatzsteuergruppe), welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert muss auch länderübergreifend möglich sein.

Im vierten Quartal 2021, so der Plan, will die EU-Kommission das weitere Vorgehen verlautbaren und gegebenenfalls auch bereits einen ersten Änderungsentwurf vorlegen.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte. Wir werden das Thema weiter aktiv begleiten.“

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Daniel Ziska
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl. Steuerexperte (Schweiz)
ziska@afw-verband.de
www.gpc-tax.de



 

 

Pressekontakt:

Norman Wirth
Telefon: 030 / 63 96 437 - 0
Fax: 030 / 63 96 437 – 29
E-Mail: wirth@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin

Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler.
Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobilardarlehensvermittlern aus rund 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

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