Urteil: Sommerreifen im Winter kann grob …

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Urteil: Sommerreifen im Winter kann grob fahrlässig sein

12.11.2020

Urteil: Sommerreifen im Winter kann grob fahrlässig sein © wsf-sh/Shotshop/uniVersa

Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum, aber die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein darf. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, sondern kann nach einem Unfall auch bei der Versicherung auf Probleme stoßen.

So bewertete das Oberlandesgericht in Frankfurt (AZ: 3 U 182/02) das Fahren mit falscher Bereifung als grob fahrlässig. Der Versicherte musste den Schaden an seinem Fahrzeug komplett aus eigener Tasche bezahlen. „In der Praxis sorgen grob fahrlässig verursachte Schäden immer wieder für Unmut“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Denn je nach Schwere des Verschuldens ist der Versicherer berechtigt, die Leistung anteilig oder in besonders schwerwiegenden Fällen ganz zu kürzen. Neben einer falschen Bereifung kann dies beispielsweise auch ein übersehenes Stoppschild, eine nicht den Witterungsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit oder eine Ablenkung durch das Bedienen des Radios oder Navis sein. Auf der sicheren Seite ist, wer im Winter rechtzeitig die Reifen wechselt und darauf achtet, dass sie nicht zu alt sind und über ausreichendes Profil verfügen. Zudem gibt es mittlerweile Kfz-Tarife, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Dies ist laut Bösl ein lohnender Zusatz, der die Schadenregulierung enorm beschleunigt, langwierige Auseinandersetzungen vermeidet und damit zuverlässigen Schutz bietet.

 

 

Pressekontakt:

Stefan Taschner
Telefon: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
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Internet: www.universa.de

 

Über uniVersa

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

 

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