Betriebsschließungsversicherung: Wirth-Rechtsanwälte kooperiert mit Prozessfinanzierer Omni Bridgeway AG
Die auf Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte bietet die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen an. Geschädigte Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Geschäftsausfälle erlitten haben, können ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei bei einem der führenden Prozessfinanzierer, Omni Bridgeway AG kostenfrei prüfen lassen. Bei erfolgreicher Prüfung übernimmt der Prozessfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten.
„Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Konstellationen sehen wir erhebliche Aussichten auf Erfolg für viele betroffene Gewerbetreibende. Daher unterstützen wir gern Unternehmer und Unternehmerinnen, wenn es jetzt um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer geht, die sich – aus unserer Sicht unberechtigt – weigern, vereinbarte Leistungen bei coronabedingter Betriebsschließung zu erbringen.“, so Herr Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG.
Mit der Corona-Krise geraten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Inzwischen lehnen jedoch viele Versicherer die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel sind oder drohen mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.
„Besonders bei den Vergleichsangeboten ist Vorsicht geboten: Einige Angebote sehen sehr weitgehende Abfindungsregelungen vor, mit denen auch alle zukünftigen Versicherungsfälle wegen SARS Cov-2 ausgeschlossen werden sollen. Ebenso wenig sollten sich Versicherungsnehmer von teilweise recht unverhohlenen Kündigungsandrohungen beeindrucken lassen, weil in vielen Fälle eine solche Kündigung nicht möglich ist.“ kommentiert Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing die derzeitige Lage.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen Mitgliedern ebenfalls bereits empfohlen, ihre Ansprüche zu wahren. Es wird geschädigten Unternehmen dringend geraten, die Ablehnungen oder auch vermeintliche Kulanzangebote der Versicherer fachkundig prüfen zu lassen.
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