Thomas Cook: Rechtsanwaltskanzlei erhebt Klage gegen …

Anzeige
Kundenzeitung

Thomas Cook: Rechtsanwaltskanzlei erhebt Klage gegen Bundesrepublik Deutschland

19.11.2019

Im September 2019 beantragten der Reiseveranstalter Thomas Cook sowie diverse seiner Tochterunternehmen Insolvenz. Mittlerweile ist klar: Das Geld der Versicherung von Thomas Cook wird nicht ausreichen, um alle Betroffenen zu entschädigen. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat deshalb jetzt im Namen einer Reisenden Klage wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.


Momentan können Betroffene ihre Forderungen bei der KAERA AG anmelden, die der Versicherer von Thomas Cook, die Zurich Versicherung, mit der Abwicklung von Ansprüchen beauftragt hat. Allerdings haftet die Zurich nur mit insgesamt 110 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Diese Begrenzung der Haftungssumme entspricht nach Auffassung der Kanzlei Mutschke nicht der geltenden EU-Richtlinie zur Pauschalreise. Denn diese verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters vollumfänglichen Schutz zu bieten. „Genau das hat der deutsche Staat versäumt“, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke.

Umgesetzt wurde die EU-Richtlinie in Deutschland durch § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Paragraf regelt auch, dass Versicherer ihre Haftungssumme begrenzen können, und zwar auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr – wie es bei der Zurich der Fall ist. Genau hierin besteht nach Auffassung der Kanzlei Mutschke der Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie und damit gegen das geltende EU-Recht. 

Deshalb hat die Kanzlei im Auftrag einer Thomas-Cook-Kundin am 19.11.2019 beim Landgericht Berlin Klage wegen Staatshaftung eingereicht. „Nach unserem Kenntnisstand sind wir die erste Kanzlei, die in der Sache Thomas Cook eine Staatshaftungsklage einreicht“, sagt Nicole Mutschke. „Wenn der deutsche Gesetzgeber das geltende EU-Recht korrekt umgesetzt hätte, gäbe es keinen Engpass bei der Haftungssumme. Insofern ist es folgerichtig, dass er jetzt für die Folgen dieses Versäumnisses haften muss.“

KONTAKT
Kanzlei Bielefeld
Telefon: 05206 / 70 729 0
info@kanzlei-mutschke.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.