Was müssen Versicherungen wissen? Pflichten des …

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Was müssen Versicherungen wissen? Pflichten des Versicherungsnehmers

21.05.2019

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Albtraum jedes Versicherten: Jahrelang wurden die Beiträge pünktlich überwiesen, aber im Schadensfall weigert sich die Versicherung einzuspringen. Verbraucher möchten beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen. Oft fragen Versicherungsnehmer sich aber, welche Angaben sie zu welchem Zeitpunkt gegenüber der Versicherung machen müssen und was sie verschweigen dürfen.


Höchste Sorgfalt bei Gesundheitsfragen
Vor Vertragsabschluss verlangen sogenannte Personenversicherungen wie Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Lebensversicherungen genaue Angaben zum Gesundheitszustand. Diese muss der Versicherungskunde nur dann machen, wenn die Versicherung ausdrücklich in Textform danach fragt. Hier ist Vorsicht geboten: Werden solche Fragen bei der Antragstellung falsch beantwortet, riskiert der Kunde bei Eintritt des Versicherungsfalls den Versicherungsschutz. Werben Versicherungen hingegen mit wenigen oder keinen Gesundheitsfragen, können sie sich später nicht darauf berufen, dass ihnen der Kunde erhebliche Krankheiten nicht mitgeteilt hat.

Nutzungsänderungen von Gebäuden anzeigen
Nach Vertragsabschluss vorgenommene Änderungen spielen oft bei Gebäudeversicherungen eine Rolle. Wird ein Gebäude dauerhaft anders genutzt, kann dies zu einem erhöhten Risiko für Schäden führen. Wird zum Beispiel ein Dachboden zu einem Wohnraum umgebaut oder ein Büroraum als Wohnung genutzt, muss der Versicherungskunde diese Nutzungsänderung der Versicherung mitteilen. Liegt dadurch eine Gefahrerhöhung vor, kann sich die Versicherung selbst vom Vertrag lösen.

Die Versicherung muss auch davon erfahren, wenn ein Gebäude für einen längeren Zeitraum leer steht. Kurzzeitige Abwesenheiten wie ein Urlaub fallen allerdings nicht darunter. Eine genaue zeitliche Grenze gibt es hier nicht, die Gerichte nehmen in der Regel eine Einzelfallbewertung vor. Versäumt es der Versicherungsnehmer, die Änderung zu melden, kann er den Versicherungsschutz ganz oder anteilig verlieren.

Verhalten im Versicherungsfall
Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer der Versicherung alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Angaben mitteilen. Das heißt, der Schadenfall ist zunächst möglichst zeitnah zu melden und Fragen des Versicherers sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Vorschäden an versicherten Sachen darf der Versicherungsnehmer nicht verschweigen. Grundsätzlich darf er auch eine Aufklärung nicht erschweren wie beispielsweise durch eine Unfallflucht. Je nachdem, ob der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat oder nicht, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden oder sogar ganz entfallen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter https://ihr-ratgeber-recht.de.

AzetPR
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Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
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