LTA informiert: Aktuelles Urteil zeigt, wie wichtig eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Gießen zeigt deutlich, warum auch bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ein zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen werden sollte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Krankheit oder Unfall im Urlaub meist nur einen Bruchteil der Kosten.
Der gerade bekannt gewordene Fall einer deutschen Seniorin (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 12.03.2019, Az.: S 7 KR 261/17, rechtskräftig.), die im Türkeiurlaub eine Herzattacke erlitt und für die Behandlung vor Ort Kosten in Höhe von 13.000 Euro in Rechnung gestellt bekam, zeigt deutlich, dass es sich lohnt, den eigenen Versicherungsschutz vor der Urlaubsreise zu überprüfen. Denn wer ohne zusätzlichen Auslandskrankenschutz Ferien macht, riskiert damit hohe Kosten. Der Grund dafür ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer medizinischen Behandlung im Urlaub oder gar eines Rücktransports nach Deutschland die entstandenen Kosten meist nicht oder nur teilweise übernimmt. Eine zusätzlich abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung dient der Absicherung dieser Kosten und hilft im Schadensfall bares Geld zu sparen.
+++ Medizinische Behandlungen im Urlaub können teuer werden +++
Stand der Dinge ist, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat - dazu gehört auch die Türkei - einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Der vor Ort übliche Eigenanteil variiert jedoch stark in Abhängigkeit von Land, Behandlungsart und -ort und er ist selbst zu tragen. Die im Türkeiurlaub erkrankte Seniorin, wurde nach ihrer Herzattacke bewusstlos in eine Privatklinik eingeliefert und bekam dort einen Herzschrittmacher eingesetzt. Von der Rechnung in Höhe von 13.000 Euro übernahm ihre gesetzliche Krankenkasse am Ende nur rund 1.250 Euro.
Reiseschutzexperte Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA), rät: „Um hohe Behandlungskosten im Urlaub zu vermeiden, empfehlen wir, eine Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive Krankenrücktransport abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssummen nicht zu niedrig sind. Ein genauer Leistungsvergleich lohnt sich dabei in jedem Fall.“ Dr. Dorka erklärt weiter: „Unsere Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendigen Aufwendungen für die Neuanschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, sofern diese während der Reise erstmals notwendig werden. Hierbei steht die Sicherung der Transportfähigkeit im Vordergrund. Der Schadensfall der Seniorin aus dem hier geschilderten Fall wäre im LTA-Tarif ein versichertes Ereignis gewesen. Dabei hätte die gesetzliche Kasse den im Sozialversicherungsabkommen vereinbarten Teil übernommen und LTA hätte die offene Restzahlung beglichen. Im LTA-Tarif für Kunden über 70 Jahre wäre lediglich eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schaden angefallen.“
+++ Kostenfalle Krankenrücktransport +++
Bei der Erwägung zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sollte außerdem bedacht werden, dass die gesetzliche Kasse für Behandlungen in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, wie den USA oder Kanada, gar nichts zahlt. Enorme Kosten können hier insbesondere entstehen, wenn ein Krankenrücktransport notwendig wird. Wenn nach Ansicht der Ärzte die Genesung in der gewohnten heimatlichen Umgebung beschleunigt wird, könnte dies ein Fall eines medizinisch sinnvollen Rücktransports sein. Aus den USA beispielsweise kostet dieser rund 60.000 Euro. Ob die Auslandsreise-Krankenversicherungen in diesem Fall einspringen, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Auch deshalb ist es wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen.