Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums führt zum Freifahrtschein für Provisionsexzesse
BdV veröffentlicht Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert in seiner gestrigen Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) den vorgeschlagenen Provisionsdeckel als zu hoch. „Der vom Ministerium vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man auf der Autobahn ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 Stundenkilometer für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren. Ein solches Tempolimit führt nicht zu Fahrsicherheit und Umweltschutz, sondern erlaubt weiterhin exzessive Raserei. Genauso ermöglicht der vorgeschlagene Provisionsdeckel auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, erläutert Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Nach Ansicht des BdV führt der Gesetzesentwurf sogar zu noch höheren Provisionen und Abschlusskosten als sie nach bisheriger Rechtslage schon mit 2,5 Prozent der Beitragssumme erlaubt wären. Der Verbraucherschutzverein fordert daher die Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags.
Der BdV unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass das Bundesfinanzministerium den richtigen Weg geht, wenn es fordert, dass die tatsächlich gezahlten Provisionen und Abschlusskosten auch vollständig kalkulatorisch abgebildet werden müssen. „Die bisherige Praxis ist kaufmännisch nicht redlich und muss geändert werden“, erklärt Kleinlein. Der Vorschlag im Gesetzesentwurf führt jedoch dazu, dass im Vergleich zu 1998 die Abschlusskosten und Provisionen für die gleiche garantierte Leistung um das Vierfache ansteigen können. „Das ist unterm Strich kein Provisionsdeckel, sondern ein politisches Placebo“, ergänzt Kleinlein.
Der BdV fordert, wie das Bundesfinanzministerium und die Aufsichtsbehörde BaFin, einen Provisionsdeckel, um Fehlanreizen im Vertrieb und exzessiven Vergütungen der Vermittler entgegenzuwirken. In dem jetzigen Gesetzesentwurf fehlen jedoch wirkungsvolle Schritte zur Beschränkung der Kosten. Laut dem BdV sollten neben den Abschlusskosten auch die Verwaltungskosten gedeckelt werden, denn sonst deklarieren die Versicherer nur die Provisionen um und umgehen einen Provisionsdeckel.
BdV-Forderung: Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags – und zwar jetzt. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher!
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