Erbe trotz Trennung - Anspruch auf Pflichtteil bleibt bestehen
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Trennung und Scheidung sind selten angenehme Angelegenheiten. Richtig kompliziert kann es jedoch werden, wenn einer der Ehepartner stirbt. In dem Fall kommt es darauf an, wie weit der Scheidungsprozess zum Zeitpunkt des Todes vorangeschritten ist.
Ehepartner hat Erbanspruch
Im Allgemeinen gilt in Deutschland das Erbrecht nach Stämmen: Die direkten Nachfahren sind die Erben, gibt es keine, so erben die direkten Vorfahren. In einer Ehe hat auch der Ehepartner des Verstorbenen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft, also ohne aufgesetzten Ehevertrag, und vorhandenen Kindern erbt er ein Viertel und erhält ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich, sodass er im Ergebnis die Hälfte bekommt.
Pflichtteilsanspruch trotz Testament
Im Falle einer Trennung ist das Erbrecht für den länger lebenden Ehepartner erst ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes das Ehescheidungsverfahren bereits begonnen hat, beziehungsweise die Voraussetzungen für das Ehescheidungsverfahren gegeben waren. Zudem muss der Verstorbene die Scheidung gerichtlich beantragt oder ihr zugestimmt, also rechtliche Schritte eingeleitet haben. Befinden sich die Eheleute noch im Trennungsjahr, bleibt somit der Hinterbliebene noch immer Erbe. Selbst wenn der Erblasser den getrennt lebenden Ehepartner bereits in einem neuen Testament enterbt hat, hat dieser noch das Recht, seinen Pflichtteil von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils zu verlangen. Dies kann möglicherweise zu Unmut bei Miterben und Familie des Verstorbenen führen.
Notarieller Pflichtteilsverzicht
Anders sieht das Ganze aus, wenn die getrennt lebenden Eheleute einen gemeinsamen notariellen Pflichtteilsverzicht vereinbart haben, wodurch sämtliche Pflichtteilsansprüche ungültig werden und jeder ein eigenes Testament errichten kann. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten, die gesetzliche Erbfolge abzuändern. In jedem Falle ist es wichtig, sich rechtzeitig notariellen Rat zu dem Thema einzuholen, um mit ausreichend Informationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und einen Erbstreit zu verhindern.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de.
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