Neue Abmahnwelle: DRV-Mitglieder sollten sich an …

Anzeige
Kundenzeitung

Neue Abmahnwelle: DRV-Mitglieder sollten sich an den Verband wenden - DRV finanziert Reisebüro-Klage gegen Abmahnfirma

11.12.2018

Die Bundesregierung will gegen unseriöse Abmahnungen vorgehen. Das ist dringlicher denn je, da derzeit eine neue Abmahnwelle die Reisebüros in Deutschland bedroht. Schein-Mitbewerber wie Briefkastenfirmen belasten insbesondere kleine Reisebüros. Den missbräuchlichen Abmahnungen soll nun mit einem geplanten Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht nach Einschätzung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in die richtige Richtung.

Er weist aber Schwachstellen auf – darauf macht der Branchenverband der Reisewirtschaft in seiner neuesten Ausgabe des DRV-Politikbriefes aufmerksam. Dort heißt es wörtlich: „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er enthält allerdings noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen.“ Details dazu in der Winter-Ausgabe (erschienen Anfang Dezember) auf der DRV-Website unter Politikbrief.

DRV nimmt Interessen der Reisebüros wahr und finanziert Klage

Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsprozess geht der DRV gegen die vor einiger Zeit initiierte Abmahnwelle von RS Reisen & Schlafen GmbH (RS) vor und unterstützt seine Mitglieder: Der Wirtschaftsverband finanziert eine negative Feststellungsklage eines Mitgliedbüros gegen RS Reisen & Schlafen. Aktueller Sachstand im Verfahren ist, dass die Klage eingereicht worden ist und im schriftlichen Verfahren verhandelt wird. „Der sich massiv ausbreitende Missbrauch von Abmahnungen muss verhindert werden, denn hier scheinen dreiste Beutelschneider unterwegs zu sein“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Hintergrund: Worum es bei den Abmahnungen geht

Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, u. a. Rechtsanwalt Harzheim aus Hamburg, Rechtsanwalt Plutte aus Mainz und Rechtsanwalt Kläner aus Koblenz, geht der Deutsche Reiseverband gegen diese Reisebüro-Abmahnwelle vor. Ziel ist es, eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es verdichten sich nämlich Anzeichen dafür, dass es sich bei der RS Reisen & Schlafen GmbH um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht.

Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von den Rechtsanwaltskanzleien Pollack und von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte (RS wird neuerdings durch diese Kanzlei vertreten) dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS, als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen zu fordern. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte die Beanstandungen – z. B. ein fehlender Link auf die Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), ein fehlerhaftes Impressum etc. – unverzüglich beseitigen.

 

Medienkontakt: 
Kerstin Heinen, Dr. Ellen Madeker, Pressesprecherinnen
Telefon: (030) 2 84 06-15, E-Mail: presse@drv.de

Für den Inhalt verantwortlich: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.