Wer unvorsichtig aus Auto aussteigt, haftet …

Anzeige
Kundenzeitung

Wer unvorsichtig aus Auto aussteigt, haftet für mögliche Schäden

16.11.2018

Wer unvorsichtig aus Auto aussteigt, haftet für mögliche Schäden © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Beim Vorbeifahren an geparkten Fahrzeugen muss in der Regel ein Seitenabstand von mindestens einem halben Meter eingehalten werden. Andernfalls ist man für eine Kollision mitverantwortlich, falls aus dem geparkten Fahrzeug plötzlich jemand aussteigt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Landgerichts Hagen (3 S 46/17) hin.


Eine Autofahrerin kollidierte beim Vorbeifahren an einem geparkten Fahrzeug mit der sich öffnenden Tür, als der Insasse des parkenden Autos aussteigen wollte. Im Prozess machte der Halter des vorbeifahrenden Fahrzeugs die Kosten für die Reparatur und einen notwendigen Mietwagen geltend. Der Halter des geparkten Fahrzeugs berief sich darauf, dass er die Türe nur geringfügig geöffnet und die Unfallgegnerin keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten hatte. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Seitenabstand zwischen 54 und 80 cm betragen hatte.

Laut dem Urteil genügt in der Regel beim Vorbeifahren an einem geparkten Pkw ein Seitenabstand von einem halben Meter. Das Gericht betonte dabei, dass Aussteigende die Türe ihres Fahrzeugs zunächst nur vorsichtig einen Spalt öffnen dürften, um den rückwärtigen Verkehr zu sichten. Ein höherer Seitenabstand wäre unter anderem notwendig gewesen, wenn die Türe des geparkten Autos bereits geöffnet war, als sich die Unfallgegnerin näherte. Da dies im entschiedenen Fall nicht nachweisbar war, musste der Halter des geparkten Fahrzeugs den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen.

 

Ihr Ansprechpartner: 

Dr. Immo Dehnert
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: 0711 662-721470
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com
 
 

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.