Urteil gegen ehemaligen Göker-Vize rechtskräftig

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Urteil gegen ehemaligen Göker-Vize rechtskräftig

24.11.2018

Vincent H., frühere rechte Hand des umstrittenen Versicherungsvermittlers Mehmet Göker, hat auf Rechtsmittel verzichtet. Freiheitsstrafe von 18 Monaten ist zur Bewährung ausgesetzt

Im Skandal um den Versicherungsvermittler Mehmet Göker ist ein juristisches Kapitel abgeschlossen. Es geht dabei um Vincent H., die ehemalige rechte Hand Gökers. Seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ist mittlerweile rechtskräftig, sagte ein Sprecher der Landgerichts Kassel gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 24. November). H. habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil von Ende Mai eingelegt..


Die Strafe wegen gewerbsmäßigen Verrats von Geschäfts- und Firmengeheimnissen ist zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss H. 5000 Euro in die Insolvenzmasse der bankrotten Kasseler Vermittlerfirma MEG einzahlen (Az. 7610 Js 6823/10).

Der Verurteilte war Vize-Chef und Generalbevollmächtigter von MEG. Firmengründer ist der türkischstämmige und in Kassel geborene Göker. Er machte aus MEG einen der wichtigsten Vertriebe für private Krankenversicherungen, das Unternehmen musste im Oktober 2009 Insolvenz anmelden. H. hatte ab September 2009 Datensätze der MEG für eigene Geschäfte genutzt und weiter verkauft. Laut Anklage sollen Göker und er damit annähernd drei Millionen Euro eingenommen haben.

Das parallele Verfahren gegen den ehemaligen Firmenchef ist weiterhin beim Landgericht anhängig und wurde abgetrennt. Gegen Göker sind noch drei weitere Anklagen erhoben, die allesamt auf Eis liegen. Grund: Göker floh 2010 in die Türkei und wird von dort nicht ausgeliefert, da er türkischer Staatsbürger ist. Der Gerichtssprecher erklärte gegenüber „Euro am Sonntag", dass es ab 2020 zu Verjährungen und damit zur Einstellung von Verfahren gegen Göker kommen könnte.

 

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Martin Reim
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