E-Autos genießen Privilegien - ARAG Experten …

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E-Autos genießen Privilegien - ARAG Experten über die Vorteile für Käufer

29.10.2018

E-Autos genießen Privilegien - ARAG Experten über die Vorteile für Käufer © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Am 1. Januar 2018 waren 53.861 Elektroautos in Deutschland zugelassen. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million Stromer auf den Straßen zu haben, ist also in weiter Ferne. Dabei genießt die umweltfreundliche Alternative zum Verbrennungsmotor mit Benzin oder Diesel durchaus Privilegien. Welche das sind, verraten ARAG Experten.


Kaufprämie für E-Autos
Der Neuerwerb eines Elektrofahrzeugs nach dem 18. Mai 2016 wird mit einer Prämie von 4.000 Euro für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge belohnt. Dies gilt laut ARAG Experten auch für das Leasing eines umweltfreundlichen Stromers. Voraussetzung ist lediglich, dass auch die Erstzulassung hinter dem Stichdatum liegt und der Netto-Listenpreis des Basismodells eine Höchstgrenze von 60.000 Euro nicht überschreitet. Der Bund und die Autohersteller teilen sich die Kaufprämie je zur Hälfte. Es stehen insgesamt 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Allerdings gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die Summe aufgebraucht, gibt es keine Prämie mehr. Auf Elektroautos bezogen wäre dann somit nach rund 300.000 Fahrzeugen Schluss.

Kaufprämie auch für Hybridfahrzeuge
Das gilt zumindest für Plugin-Hybride. Diese werden auch Steckdosenhybride genannt, also Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb, dessen Akku sowohl über den Verbrennungsmotor als auch am Stromnetz geladen werden kann. Sie werden mit einer Prämie von 3.000 Euro gefördert. Auch hier teilen sich der Bund und die Autohersteller die Kaufprämie.

E-Kennzeichen für mehr Privilegien
Um ein E-Kennzeichen führen zu dürfen, muss man nicht mal ein reines Elektroauto fahren. So gelten auch Brennstoffzellenautos, die ihre Antriebsenergie aus Wasserstoff ziehen, vor dem Gesetz als Elektroautos. Bestimmte Plug-in-Hybride können auch von den Sonderregelungen profitieren. Dazu müssen sie entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können. Wer mit Zulassungspapieren, gültiger HU, Personalausweis und dem bisherigen Nummernschild bei der Zulassungsstelle vorstellig wird, kann für insgesamt 38,50 Euro ein nagelneues E-Kennzeichen mit nach Hause nehmen und direkt an seinem Fahrzeug anbringen. Aber was bringt letztlich das E am Ende der Nummer? Laut Paragraf 3 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) können mit den Fahrzeugnummern für E-Autos unter anderem folgende Vorteile wahrgenommen werden:

• Wer ein E-Auto fährt, darf in manchen Städten und Kommunen Parkplätze und Parkbuchten kostenlos nutzen.
• Erlaubt ist mit E-Kennzeichen außerdem das Fahren auf der Busspur.

Es gibt aber leider eine große Einschränkung! Im EmoG selbst steht bereits, dass die oben genannten Privilegien lediglich möglich sind, aber nicht zwangsläufig gelten müssen. Das bedeutet, dass die Städte und Kommunen zunächst die notwendigen Strukturen schaffen müssen. Einige deutsche Städte sehen aber beispielsweise in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr darunter leidet. Man muss laut ARAG Experten daher sehr genau hinschauen und sich informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.

 

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