Stopp, Polizei! Was Sie bei einer …

Stopp, Polizei! Was Sie bei einer Polizeikontrolle rechtlich beachten müssen

28.08.2018

Stopp, Polizei! Was Sie bei einer Polizeikontrolle rechtlich beachten müssen © ROLAND-©Gerhard Seybert_Fotolia.com

„Bitte folgen“ – wer diese Zeilen im Rückspiegel sieht oder mit einer Kelle aus dem Verkehr gewinkt wird, bekommt oft zittrige Knie. Ob es sich nun um eine Routinekontrolle handelt oder die Polizei einem Verdacht nachgeht: Es ist immer gut zu wissen, wie man sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhält. Wozu ist man als Fahrer verpflichtet? Was dürfen die Beamten verlangen und was nicht? Der ROLAND-Partneranwalt Jürgen Frenz aus der Kanzlei Wittmann und Partner kennt die Antworten.

Welche Papiere muss ich als Autofahrer immer dabeihaben?

In Zeiten von Apps, Online-Tickets und anderen scannbaren Dokumenten ist man es kaum noch gewohnt, „reale“ Papiere mit sich zu führen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut Rechtsanwalt Jürgen Frenz zwei Dinge immer mit sich führen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. „Kann der Fahrer bei einer Kontrolle die Dokumente nicht vorlegen, weil er diese zum Beispiel zu Hause vergessen hat, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet werden“, so der Anwalt. Zwar könne man die Dokumente auch nachreichen – an der Ordnungswidrigkeit ändere das jedoch nichts.

Muss ich Verkehrsverstöße zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt?

Bewegte sich die Tachonadel jetzt über oder unter der 50-Stundenkilometer-Grenze? Und war die Ampel eben dunkelgelb oder etwa doch schon rot? Gerade in der Alltagshektik lassen es viele Autofahrer auch mal fünfe gerade sein. Blöd nur, wenn an der nächsten Straßenecke die Polizei auf einen wartet. Doch muss der Fahrer einen Verkehrsverstoß eigentlich zugeben, wenn die Polizei ihn danach fragt? Vom ROLAND-Partneranwalt gibt es hierzu ein klares Nein: „Niemand ist verpflichtet, einen Verkehrsverstoß zuzugeben. Der Fahrer darf auch schweigen.“

Bin ich verpflichtet, der Durchführung eines Alkohol- oder Drogenschnelltests zuzustimmen?

Besonders an den Karnevalstagen oder in der Vorweihnachtszeit ist das Promillelevel in vielen Fahrzeugen recht hoch – hoffentlich nur bei den Beifahrern! Doch was passiert, wenn der Fahrer dazu aufgefordert wird, einen Alkohol- oder Drogenschnelltest zu machen? Darf er sich diesem verweigern? „Als Verkehrsteilnehmer darf ich einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich verweigern. Diese Tests hätten nämlich in einem Strafverfahren vor Gericht ohnehin keinerlei Beweiskraft“, so Jürgen Frenz. Verweigert ein Verkehrsteilnehmer den Atemalkohol- oder Drogenschnelltest, so müssen die Polizisten laut dem Rechtsexperten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen lassen. Dafür bräuchten sie allerdings einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss. „Wenn die Beamten keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen und Gefahr im Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal durch einen Arzt Blut abnehmen lassen“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Hierfür müssten dann aber konkrete Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht.

 

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