Erfolg für softwaregeschädigte VW-Fahrer - Erstmals …

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Erfolg für softwaregeschädigte VW-Fahrer - Erstmals ist ein Urteil eines Oberlandesgerichts gegen einen Händler unanfechtbar

05.08.2018

Erstmals ist ein Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) unanfechtbar, wonach ein VW-Händler einen Schummel-Diesel zurücknehmen muss. Das OLG Köln hatte schon im Juni ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach der Besitzer der Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuerhalten hat. Eine Revision wurde damals nicht zugelassen (Az. 27 U 13/17).

Wie ein VW-Sprecher nun gegenüber der Anlegerzeitschrift „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 4. August) bestätigte, ließen der Konzern und der betroffene Händler die Möglichkeit ungenutzt, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen diese Entscheidung einzulegen.

Der Kläger hatte das im Jahr 2011 erstmals zugelassene Gebrauchtfahrzeug VW Eos 2,0 TDI im April 2015 für rund 22.000 Euro gekauft. Im September desselben Jahres war bekannt geworden, dass VW unter anderem in Motoren dieses Typs Schummelsoftware eingesetzt hatte.

Das OLG hatte seine Entscheidung damit begründet, "der vernünftige Durchschnittskäufer erwartet, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt hat". Rechtsanwalt Christof Lehnen, der den Kläger vor Gericht vertrat, sagte nach dem Urteil: "Es hat lange gedauert, bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten." Er vermute, dass Volkswagen diesen Prozess "einfach aus den Augen verloren hat".

Ein VW-Sprecher hatte im Juni gesagt, man betrachte die Entscheidung des OLG als „rechtsfehlerhaft“ und gehe daher von einem Einzelfall aus. Immerhin hätten bundesweit bereits zehn Oberlandesgerichte die Berufungen von Kunden abgewiesen.

 

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Martin Reim
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