Werbungskosten

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Werbungskosten

20.07.2018

Berufskleidung und Fachliteratur richtig absetzen: Sind Sie Soldat, Koch oder Geistlicher? Diese Berufsgruppen haben eines gemeinsam: Sie tragen Berufskleidung. Berufskleidung - auch Arbeitskleidung genannt - ist Kleidung, die Sie in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit tragen - wie eine Uniform oder eine Amtstracht.

Doch nicht jedes Kleidungsstück, das Sie beruflich tragen, ist gleichzeitig Berufsbekleidung.

Steuerlich absetzbar ist ein Kleidungsstück nämlich nur, wenn es so gut wie ausgeschlossen ist, dass Sie dieses auch privat anziehen werden. Der dunkle Anzug eines Bankers oder die teuren Schuhe einer Schuhverkäuferin gehen beispielsweise
nicht als Berufsbekleidung durch. Schließlich könnten Sie diese Stücke auch privat tragen; und hier reicht es aus, dass die Möglichkeit besteht. Ob Sie das tatsächlich tun oder nicht, spielt keine Rolle.

Nehmen wir an, Sie bekommen von Ihrem Chef keinen steuerfreien Zuschuss für die Anschaffung von Arbeitskleidung und er stellt Ihnen die benötigten Kleidungsstücke auch nicht kostenlos zur Verfügung. Wenn das der Fall ist, können Sie alle Kosten rund um Ihre Berufskleidung von der Steuer absetzen.

Weiterbildung kann ganz schön ins Geld gehen. Wenn Sie dafür Fachliteratur beziehen, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Fachbücher und -zeitschriften zählen nämlich zu den Arbeitsmitteln und sind bei der Steuererklärung voll abzugsfähig. Doch nicht alle Bücher helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen.

Voraussetzung ist, dass die Fachliteratur eindeutig berufsbezogen ist oder Ihnen hilft, Einkünfte zu erzielen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Fachzeitschriften (z.B. Betriebsberater) oder Fachbücher beziehen, die mit Ihrer fachlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.

Zeitschriften, bei denen Ihr privates Leseinteresse im Vordergrund steht, wie beispielsweise beim Spiegel, beim Stern oder bei gängigen Tageszeitungen, können Sie jedoch grundsätzlich nicht als Werbungskosten berücksichtigen.

Sie wollen Ihre Aufwendungen für Berufsbekleidung und Fachliteratur in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen und haben Fragen hierzu? Wir helfen Ihnen gerne!


KONTAKT
Roland Franz & Partner
Roland Franz
Steuerberater
Tel. 0201 81 09 50
Mail: kontakt@franz-partner.de

 

 

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