Entschließung zum Schutz vor Abmahnungen durch den Bundesrat
Der Bundesrat verfasste in seiner 969. und zugleich letzten Plenarsitzung vor den Sommerferien eine Entschließung am 6.7.2018, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen. Dies teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM) mit.
Das Gesetz soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind. Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung Ende Mai fürchten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten. Die Regierungsfraktionen hatten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen, die in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen sollte. Auf eine konkrete Klausel konnten sich CDU/CSU und SPD jedoch nicht einigen.
Deshalb hat das Bundesland Bayern heute auch einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht.
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