Entschließung zum Schutz vor Abmahnungen durch …

Anzeige

Entschließung zum Schutz vor Abmahnungen durch den Bundesrat

06.07.2018

Entschließung zum Schutz vor Abmahnungen durch den Bundesrat

Wilfried E. Simon

Der Bundesrat verfasste in seiner 969. und zugleich letzten Plenarsitzung vor den Sommerferien eine Entschließung am 6.7.2018, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen. Dies teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM) mit.


Das Gesetz soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind. Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung Ende Mai fürchten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten. Die Regierungsfraktionen hatten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen, die in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen sollte. Auf eine konkrete Klausel konnten sich CDU/CSU und SPD jedoch nicht einigen.

Deshalb hat das Bundesland Bayern heute auch einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht.

 

Pressekontakt:

Wilfried E. Simon
Telefon: 02661-94 95 - 81
Fax: 02661-206458
E-Mail: wilfried.simon@igvm.de

 

Unternehmen

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER e.V. - (IGVM)
Zionskirchstr. 57
10119 Berlin

Internet: www.IGVM.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.