VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln …

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VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln - Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels / VW und Händler geben Verteidigung auf

12.06.2018

Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers.


Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers, die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Es hat lange gedauert bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung."

Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Weil der Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und insbesondere vor der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet, hat Volkswagen bislang immer alles daran gesetzt, eine solche obergerichtliche Entscheidung unbedingt zu verhindern.

Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt. In all diesen Fällen erledigen sich die Prozesse nämlich ohne richterliche Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen entscheiden, auch wenn sie es wollten.

In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung überraschend nicht zurückgenommen. Mehr noch: Händler und Volkswagen AG habe sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wir gehen davon aus, dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat.

Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten Autokäufer."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de

 

Pressekontakt:

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

 

Kommentare


sr@dorotheenstadt.de
6 Jahre, 5 Monate her

Es ist schon fragwürdig, weshalb bei nachgewiesenem kriminellem Handeln kein Verantwortlicher hinter Gittern kommt (außer, wenn solche in den USA gefasst werden...). Insofern ist auch die Bezeichnung "Schummelauto" eine eigenartige Verniedlichung dessen, was da vor sich geht. VW hatte sich seinerzeit mit einem Schreiben entschuldigt, in dessen Betreff es hieß: "Wir haben einen Fehler gemacht"! Richtig hätte es heißen müssen: "Wir sind soweit heruntergekommen, dass wir kriminell wurden und wertvolles Vertrauen unserer Kunden verspielt haben". Daraufhin hätte es eine Wiedergutmachung durch Rücknahme dieser infizierten Fahrzeuge geben müssen. Über 11 Mrd. € Gewinn hat VW im Jahr 2017 gemacht. Doppelt soviel, wie im Jahr davor. Das ist in etwa die Größenordnung, die unser gesamter Bundeshaushalt für Forschung & Bildung zur Verfügung stellt!
Und Kanzlerin Merkel will "nach vorn schauen". Ein trauriges Bild, wenn nun Gerichte sagen müssen, wo es lang geht.
Das alles stärkt diejenigen, die die den Filz in diesem Land satt haben. Und es werden mehr und mehr (Blickt auf 1989).
Der kleine Selbständige führt artig sein Fahrtenbuch, um wenigstens ein par Kröten zu sparen. Und auf der anderen Seite werden Ressourcen verschwendet und Boni´s erschwindelt.


 

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