Urteil: Rückerstattung für Privatversicherte - Landgericht Koblenz: Marktführer DKV hat Beiträge unzulässig angehoben / Serie juristischer Niederlagen setzt sich für die Branche fort
Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhungen hat die Deutsche Krankenversicherung (DKV) erneut eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Koblenz entschied, dass der Marktführer die Beiträge eines Kunden unzulässig angehoben hat (Az. 16 O O 247/16). Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 23. Juni).
Der Kläger-Anwalt Knut Pilz aus Berlin hatte in dem Verfahren argumentiert, der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der DKV auf Zulässigkeit geprüft hat, sei befangen gewesen. Nach Pilz’ Angaben handelt es sich um das bundesweit dritte Urteil gegen die DKV. Gegen die AXA Krankenversicherung seien bereits 15 bis 20 Urteile mit derselben Begründung gefallen. Keines dieser Urteile sei bislang rechtskräftig, weil die Unternehmen stets in Berufung gegangen seien. Ein DKV-Sprecher sagte der Tageszeitung „Die Welt“ bereits vor dem Koblenzer Urteil: „Wir werden alle verfügbaren Rechtsmittel – soweit nötig – ausschöpfen.“
Ein Verfahren gegen die AXA ist bereits vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Sollten auch die Karlsruher Richter die Sicht der Kunden stützen, könnten Millionen Krankenversicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückfordern. Seit 1994 prüfen Treuhänder, die von den Versicherungsunternehmen selbst bestellt sind, die PKV-Tarife. Die Finanzaufsicht Bafin prüft nur noch deren Eignung. An dieser Eignung entzünden sich die – jetzt erneut gerichtlich bestätigten - Zweifel.
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