Neue Rentenkommission darf Steuern nicht vernachlässigen! … denn immer mehr Senioren zahlen Einkommensteuer
Zum Auftakt der Rentenkommission am morgigen Mittwoch appelliert der Bund der Steuerzahler (BdSt) an die Politik, das Thema Steuern nicht zu vernachlässigen. Denn schon heute zahlen Senioren in vielen Fällen Einkommensteuern zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei ledigen Rentnern, die ab 2018 in Rente gehen, bleibt dann beispielsweise nur noch eine monatliche Bruttorente von rund 1.150 Euro steuerfrei.
Fällt die Rente höher aus oder kommen weitere Einnahmen hinzu, können Einkommensteuern anfallen. Bei kommenden Rentnerjahrgängen wird der steuerfreie Rentenanteil weiter sinken. Unterm Strich bleibt den Senioren nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen ein deutlich kleinerer Betrag zum Leben. Diese Systematik darf bei der Rentendebatte nicht außer Acht gelassen werden.
Nach einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums zahlten Senioren allein aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2017 rund 625 Millionen Euro mehr Steuern. Mit der erneuten Rentensteigerung zum 1. Juli 2018 werden die Steuerzahlungen der Senioren nochmals zulegen. Aktuell ist etwa jeder fünfte Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen. Deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler für Nachbesserungen bei der Rentenbesteuerung ein. Dies betrifft sowohl die Steuerberechnung für die Senioren als auch – ganz praktisch – die Steuererklärung. So fordern wir zum Beispiel, für Senioren eine vereinfachte Einkommensteuererklärung einzuführen. Bislang gibt es diese nur für Arbeitnehmer.
Hintergrund
Am 6. Juni 2018 kommt die sogenannte Rentenkommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Das zehnköpfige Expertengremium hat den Auftrag, einen Vorschlag für eine nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung des Alterssicherungssystems zu erarbeiten. Bis 2020 soll die Kommission ein Gesamtkonzept zur langfristigen und generationengerechten Alterssicherung vorlegen.
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