Anhörung zur Musterfeststellungsklage - BDV-Vorstand als Sachverständiger dabei
Die geplante Einführung der Musterfeststellungsklage ist am heutigen Tag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Als Sachverständiger mit eingeladen ist auch der Sprecher des Vorstands des Bund der Versicherten e. V. (BdV), Axel Kleinlein.
Der BdV setzt sich seit Jahrzehnten für mehr Rechte der Verbraucher*innen im Bereich der privaten Versicherungen ein und wird daher regelmäßig von Behörden oder Parlamenten um Stellungnahme gebeten. So auch zum „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage“. „Wir halten die Einführung eines Instruments zur kollektiven Rechtsdurchsetzung für dringend geboten. Vor allem angesichts der brisanten Lage der Lebensversicherungen können wir auf ein solches Instrument nicht länger verzichten“, so Kleinlein. Insbesondere dürfe ein so wichtiges rechtsstaatspolitisches Thema nicht erneut jahrelang geschoben werden.
Nur mit einem solchen Instrument kann eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Verbrauchern*innen zustehen, ermöglicht werden. Momentan fehlt ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes und somit eines aktiven Schutzes für Verbraucher*innen. „Der Entwurf ist unseres Erachtens zwar bei weitem nicht optimal, dennoch brauchen wir dieses Instrument“, weist Kleinlein mit Stoßrichtung auf das anstehende BGH-Urteil zu den Bewertungsreserven am kommenden Mittwoch hin. „Hätte es ein solches Instrument schon früher gegeben, hätte man das Verfahren anders aufziehen können. Schäden, die bei einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten und deren Ursache gleich oder vergleichbar sind – so bei dem BGH-Fall – hätten gebündelt und durchgesetzt werden können“, erläutert Kleinlein.
Der BdV sieht in der Musterfeststellungsklage Möglichkeiten zur Stärkung der Rechte von Verbraucher*innen. „Der Entwurf entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nicht davon, ihre individuellen Forderungen am Ende selbst durchsetzen zu müssen“, erläutert Kleinlein. Um dieses wesentliche Verbraucherschutz-Hemmnis auszuschließen, müsste ein neu einzuführendes Rechtsdurchsetzungsinstrument sachgerechter Weise nicht nur lediglich als Feststellungsklage, sondern gleichzeitig auch als Leistungsklage ausgestaltet werden.
Auch von diesem schwerwiegenden Defizit abgesehen, weist der Entwurf grundsätzliche Verbesserungsbedarfe auf. Dies betrifft etwa die Möglichkeit für Verbraucher*innen einem Verfahren beizutreten oder wieder auszusteigen. Auch sieht der BdV gute Möglichkeiten durch Einbezug der Ombudsstellen eine Verschlankung der Einzelverfahren zu erreichen. Details und weitere Informationen erhalten Sie in der Stellungnahme des BdV’s die Sie hier herunterlagen können.
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