Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen zweifelhaft?
Das Thema Nachzahlungszinsen ist immer wieder in der Kritik der Rechtsprechung gewesen. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 25. April 2018 – XI B 21/18 – verkündet, dass die Verzinsung in Höhe von 0,5 % für jeden Monat schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen.
Im Zusammenhang mit dem Niedrigzinsniveau der letzten Jahre kann man die Feststellung des Bundesfinanzhofes begrüßen. Leider hat der Bundesfinanzhof dem Gesetzgeber den schwarzen Peter zugeschoben mit dem Auftrag, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung, die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verankert ist, auch bei dauerhafter Verfestigung des Niedrigzinsniveaus aufrecht zu erhalten ist. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt.
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Roland Franz
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