Wir fordern: Grundsteuer darf nicht teurer werden! Bund der Steuerzahler zum Karlsruher Urteil
Die Grundsteuer muss reformiert werden! Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass sich Bund und Länder nun schnell auf ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer einigen. „Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk.
„Die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“
Obwohl Experten bereits seit Jahren eine Grundsteuerreform anmahnen, hat die Politik das Thema bisher nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schlendrian jetzt einen Riegel vorschiebt“, sagt Bilaniuk. „Jetzt muss gehandelt werden!“ Praktisch hält der Verband ein Einfachmodell für sinnvoll. Ein solches Modell hatten Hamburg und Bayern bereits vorgeschlagen. Dabei werden für die Grundstücksberechnung lediglich die Grundstücksgröße und Wohnfläche angesetzt. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar,“ sagt Bilaniuk.
Anlass für die Reform ist das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bewertungsrecht. Das Gericht hält die Wertmaßstäbe, die seit dem Jahr 1964 für die alten bzw. seit 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig. Jetzt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln weiter angewendet werden. Der Bundesfinanzhof hatte schon 2014 Zweifel am geltenden System angemeldet. Das heutige Urteil war daher nicht überraschend. Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Das muss die große Koalition nun anpacken!
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