Was darf ich als Rentner hinzuverdienen? …

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Was darf ich als Rentner hinzuverdienen? ARAG Experten zu den Möglichkeiten, die Rente aufzustocken

16.04.2018

Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?      ARAG Experten zu den Möglichkeiten, die Rente aufzustocken © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Wer auf eine gesetzliche Rente angewiesen ist, gehört selten zu den Wohlhabenden im Lande. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft nur für das Nötigste. Um sich auch mal größere Anschaffungen leisten zu können, gehen immer mehr Rentner einer Beschäftigung nach und bessern so das magere Altersruhegeld auf. Wichtig sind dabei die Hinzuverdienstgrenzen – je höher diese ausfallen, desto mehr Geld kann dem Rentner insgesamt zur Verfügung stehen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.


Das Wichtigste
Die gute Nachricht: Ja, es ist erlaubt, als Rentner einen Nebenjob zu haben. Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, müssen Sie Ihre Beschäftigung allerdings dem Rentenversicherungsträger melden. Egal, wie alt Sie sind, müssen Sie Ihre Einnahmen zudem versteuern, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt und Sie zusammen mit Ihrer Rente über dem Grundfreibetrag liegen. Seit dem 1. Juli 2017 ist der Hinzuverdienst zur Rente deutlich flexibler geregelt, als dies bislang der Fall war. Mit Einführung der sogenannten "Flexi-Rente" sind die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen sind dadurch entfallen. Alternativ haben Sie nach der Neuregelung die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Teilrente von vorneherein selbst festzulegen. Sie muss mindestens zehn Prozent Ihrer Vollrente betragen. Daraus ergibt sich dann gleichzeitig Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze. Auskunft über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Teilrente und Hinzuverdienst gibt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger. Für einen ersten Überblick haben wir die Regeln bei den gängigsten Rentenarten für Sie zusammengestellt.

Müssen für den Hinzuverdienst Steuern gezahlt werden?
Wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen versteuern – vorausgesetzt, Ihre Rente und Ihr Nebenverdienst liegen insgesamt über dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei Regelaltersrente
Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen nun eine Altersrente? Dann dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ihre monatliche Rentenzahlung wird nicht beeinflusst. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Unter Umständen müssen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen aber versteuern.

Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Im Fall einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise der Rente mit 63, wird Ihnen die Rente bis zu einem jährlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro als Vollrente ausgezahlt, d.h. Sie erhalten Ihre Rente in voller Höhe ausbezahlt. Diese Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Den Nebenjob und Ihren Verdienst müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze, können Sie wiederum unbegrenzt hinzuverdienen.
 

 

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