Renteninformation richtig lesen – auch zwischen …

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Renteninformation richtig lesen – auch zwischen den Zeilen / ARAG Experten erklären, welche Informationen wie zu verstehen sind.

14.03.2018

Renteninformation richtig lesen – auch zwischen den Zeilen / ARAG Experten erklären, welche Informationen wie zu verstehen sind. © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten einmal jährlich automatisch eine Renteninformation. Sie gibt Auskunft über die bisher erworbenen Rentenansprüche und zeigt darüber hinaus, mit welcher Rentenhöhe künftig gerechnet werden kann. Rund 31 Millionen Renteninformationen verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich. Wie man das Blatt richtig liest und welche Prognosen man aus den Zahlen für seine Altersvorsorge ableiten kann, erklären die ARAG Experten.


Die drei wichtigsten Zahlen
Auf der ersten Seite am rechten Rand stehen in einem Kästchen drei Beträge. Der erste nennt die aktuellen Rentenansprüche für den Fall der vollen Erwerbsminderung. Das heißt, diese Rente bekäme man monatlich, wenn man jetzt aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werden würde. Die zweite Zahl zeigt die Höhe der derzeitigen monatlichen Rente, die man nach Erreichen des Rentenalters ohne weitere Einzahlungen erhalten würde. Die dritte Zahl im Kästchen zeigt die tatsächliche Rente. Hier wird hochgerechnet, wie hoch der Rentenanspruch ist, wenn man weiterhin den gleichen Verdienst hätte wie bisher. Steigt das Gehalt bis man in den wohlverdienten Ruhestand geht, steigt auch dieser Wert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle in der Renteninformation genannten Zahlen Bruttobeträge sind. Davon müssen also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen werden.

Weitere wichtige Angaben
Im ersten Absatz des Anschreibens steht fett gedruckt die Regelaltersgrenze. Das Datum verrät auf den Tag genau, ab wann man Rente bekommt. Im Absatz ‚Rentenanpassung‘ erfahren Versicherte, wie hoch ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent sein würde.

Ausführliche Renteninformationen
Ab dem 55. Lebensjahr bekommt jeder Versicherte automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Wem das zu spät ist, kann sie auf Antrag auch früher bekommen. Sie informiert über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn. Es können natürlich nur die Daten verbucht werden, die der Rentenversicherung bekannt sind. Wer Lücken vermutet, dem raten die ARAG Experten, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Je früher hier fehlende Arbeitsverhältnisse entdeckt werden, desto leichter ist es wahrscheinlich, Nachweise und Unterlagen zu beschaffen.

Besondere Rentenauskunft
Diese besondere Rentenauskunft wird frühestens ab dem 50. Lebensjahr ausgestellt. Zudem muss zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersgrenze erfüllt sind. Wer diese Information beantragt, kann hier die Höhe des Ausgleichsbetrages erfahren, der nötig ist, um eine Rentenminderung auszugleichen, die durch Rentenabschläge verursacht wird.

 

 

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