Hartz IV: Wie viel gibt es wirklich auf die Hand? ARAG Experten über Regelsätze, Zusatzleistungen und Mehrbedarf
Schon bevor der neue Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn sein Amt offiziell angetreten hatte, spalten seine Äußerungen zum Thema Hartz IV die Nation. Während viele seiner Parteifreunde der Äußerung, mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“ zustimmen, macht sich im anderen Lager Entrüstung breit. ARAG Experten wollen keine Partei ergreifen, aber feststellen, wem wie viel Unterstützung vom Staat zusteht.
Hartz IV wurde zum Jahresbeginn erhöht
Für Hartz-IV-Empfänger gibt es seit dem 1. Januar 2018 etwas mehr Geld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöhte sich beim Jahreswechsel um sieben Euro auf 416 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhielten sechs Euro mehr und kommen damit nun auf 374 Euro pro Person. Fünf Euro mehr und damit 296 Euro monatlich gibt es für Kinder von sechs bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5). Auch Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) kommen mit 5 Euro mehr jetzt auf 316 pro Monat. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) stieg am wenigsten – und zwar um drei Euro auf 240 Euro. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.
Die Zusatzleistungen
Die genannten Regelsätze decken nur den nötigsten Bedarf wie Kleidung, Nahrung, Bildung und Gesundheitspflege ab. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Zahlungen. Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizung und Kaltwasser werden beispielsweise in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, wenn die Wohnfläche 'angemessen' ist. Das heißt: Eine Person darf zwischen 45 und 50 qm bewohnen, zwei Personen 60 qm, drei Personen 75 qm, vier Personen 90 qm und jede weitere Person zehn bis 15 qm mehr. Der Staat leistet außerdem weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 40 Euro monatlich.
Mehrbedarf
Neben der Regelleistung erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sogenannten Mehrbedarfs. ARAG Experten haben diese einmal zusammengestellt:
- Schwangere ab Beginn der 13. Woche : 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
- Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren: 36 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
- Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern (pro Kind 12%; max. 60% der maßgebenden Regelbedarfsstufe
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
- erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung 35 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
- krankheitsbedingte Zusatzkosten (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 38,30 bis 78,40 Euro
Doch es gibt für den Mehrbedarf auch enge Grenzen, denn die Summe der Aufschläge darf nicht höher sein als der Regelsatz.