Ordnungsgeld gegen Check24 - BVK mit …

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Ordnungsgeld gegen Check24 - BVK mit Vollstreckung gegen Internetvergleichsportal erfolgreich

09.02.2018

Das Internetvergleichsportal Check24 verletzt nach wie vor elementare Informationspflichten. Deshalb hat jetzt das Landgericht München I dem Vollstreckungsantrag des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stattgegeben. Grundlage ist ein am 6. April 2017 ergangenes Urteil (Az: 29 U 3139/16) des Oberlandesgerichts (OLG) München, das der BVK im Namen des Verbraucherschutzes erstritten hat. Check24 muss jetzt 15.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.


„Mit der Vollstreckung sehen wir uns vollumfänglich bestätigt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit endet hoffentlich die Verzögerungstaktik von Check24 bei der Umsetzung des OLG-Urteils und die bis dato andauernde Verletzung des Rechts auf Firmenwahrheit und -klarheit. Damit muss sich das angebliche Vergleichsportal seinen Kunden gegenüber klar und eindeutig als Makler zu erkennen geben. Schließlich haben die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es tun haben, wenn sie dort Versicherungen abschließen.“

Das Oberlandesgericht in München hatte unmissverständlich klargestellt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt die Informationen, die § 11 Abs. 1 VersVermV verlangt, klar und verständlich in Textform mitzuteilen haben. Auch das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, das ab 23. Februar 2018 in Kraft tritt, sieht gleiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für alle Vertriebswege vor.
 

Michael H. Heinz © BVK

Michael H. Heinz

„Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Makler herzustellen, die Check24 offensichtlich nicht akzeptieren will“, so Heinz. „Es scheint, als wolle Check24 seine Maklertätigkeit den Kunden gegenüber auf Biegen und Brechen nicht ausreichend darlegen, um so lange wie möglich als vermeintlich neutrales Online-Portal auftreten und agieren zu können.“

Nach der Verhängung des Ordnungsgeldes hält es der BVK zudem für unhaltbar, dass viele Versicherer nach wie vor mit Check24 zusammenarbeiten, obwohl die Geschäftspraxis dieses Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als fragwürdig ist.

Hintergrund

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Online-Portal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.

Das am 6. April 2017 ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München ist rechtskräftig und zwingt Check24, aber auch vergleichbare Online-Anbieter, zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes.

 

Pressekontakt:

BVK Pressestelle
Telefon: 0228 – 22805 - 28
Fax: 0228 – 22805 - 50
E-Mail: bvk-pressestelle@bvk.de

 

Unternehmen

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Kekuléstr. 12
53115 Bonn

Internet: www.bvk.de

 

Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungs-vermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

 

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