Kassen-Rebellen ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Die Frage, ob es Alternativen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geben darf, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 2. Dezember). Die Verfassungsbeschwerde erhoben hat der Rechtsanwalt und frühere Bundesinnenminister Otto Schily. Er vertritt eine Frau, die der Barmer Ersatzkasse angehört und zu einem Verein namens Samarita wechseln will. Die Kasse verweigert das.
Die Mitglieder sogenannter Solidargemeinschaften, wie Samarita eine ist, sagen sich gegenseitig Krankenhilfe zu und sehen sich damit als Alternativen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Mehrere Gerichte lehnten solche Vorstellungen ab, zuletzt das Bundessozialgericht. Dessen Entscheidung beruhte allerdings auf formalen Gründen, die Klage der Frau wurde nicht inhaltlich geprüft (Az. B 12 KR 18/15 R). Laut Bundessozialgericht hatte die Klage "nicht den gesetzlichen Anforderungen" entsprochen. Schily bezeichnete diese Entscheidung als "überraschend und unverständlich" – und zog nun im Namen seiner Mandantin vor das Bundesverfassungsgericht. Laut Gerichtssprecher ist offen, wann eine Entscheidung fällt (1 BvR 2062/17).
Experten schätzen, dass mehr als 20.000 Menschen in Solidargemeinschaften abgesichert sind. In vielen Fällen liegen die Beiträge niedriger als bei den Kassen. Allerdings hat zumindest die Samarita derzeit einen Aufnahmestopp - laut Vorstandssprecher Urban Vogel wegen rechtlicher Kontroversen, die sich auch um steuerliche Fragen drehen.
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