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Aktuelle Urteile auf einen Blick - Schule ist kein Arbeitsplatz

08.11.2017

Aktuelle Urteile auf einen Blick - Schule ist kein Arbeitsplatz © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Im verhandelten Fall hatte der Kläger bei einer Münchener Versicherung einen Reiserücktrittsversicherungsvertrag abgeschlossen. Die im Rahmen des Vertrages mitversicherte minderjährige Tochter des Klägers hatte sich für das parlamentarische einjährige Patenschafts-Programm 2016/17 beworben, jedoch zunächst am 19.11.2015 eine Absage erhalten.

Nach Erhalt dieser Absage buchte der Kläger unter anderem auch für seine Tochter für den 23.09.2016 einen Flug nach San Francisco. Mit Schreiben vom 10.02.2016 wurde ihm dann aber mitgeteilt, dass die Tochter nunmehr doch an dem Patenschafts-Programm mit Beginn am 11.08.2016, also zeitlich vor den gebuchten Flügen, teilnehmen könne. Deswegen stornierte der Kläger die Flüge für die Tochter und stellte der beklagten Versicherung die Stornierungskosten in Höhe von 887,62 Euro in Rechnung. Diese weigerte sich zu zahlen. Der Kläger ist der Auffassung, es liege ein Versicherungsfall vor. Die minderjährige Tochter habe sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung in der Schulausbildung befunden. Insoweit stehe der Schulbesuch einem Arbeitsplatz gleich. Denn bei der Teilnahme an der Schulausbildung handele es sich um eine Pflicht des minderjährigen Kindes, sein Arbeitsplatz sei die Schule, die das Zentrum seiner Beschäftigung bilde. Bei der Teilnahme an dem Patenschafts-Programm liege somit ein Arbeitsplatzwechsel vor, weshalb die Beklagte einstandspflichtig sei. Die zuständige Richterin wies die Klage ab, da der Schulwechsel der Tochter des Klägers keinen Versicherungsfall darstelle. Ein Arbeitsplatzwechsel der Tochter des Klägers liege hier nicht vor. Auch wenn der Schulbesuch verpflichtend sein möge, sei die Schule kein Arbeitsplatz des Schülers, erklären ARAG Experten (Amtsgericht München, Az.: 273 C 2376/17).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

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Internet: www.arag.de

 

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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