Notarielles Testament kann Streit unter Erben …

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Notarielles Testament kann Streit unter Erben verhindern

26.09.2017

Notarielles Testament kann Streit unter Erben verhindern © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Erben mehrere Personen, kommt es bei der Aufteilung des Nachlasses häufig zu Auseinandersetzungen. Unklarheiten und Anlässe zu Streitigkeiten lassen sich am besten durch ein sachkundig formuliertes notarielles Testament vermeiden. Dies rät die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), und weist auf einen vom Oberlandesgericht München (20 U 2886/16) entschiedenen Fall hin.

Eine Frau hatte in einem selbst geschriebenen Testament ihren Grundbesitz auf ihre drei Söhne aufgeteilt. Ihre Tochter sollte lediglich ein Wohnrecht an einem der Häuser erhalten. Nach ihrem Tod befasste sich das Oberlandesgericht München in einem ersten Prozess mit der Auslegung des unklar formulierten Testaments, bei dem die verstorbene Frau offenkundig nicht sachkundig beraten worden war. Im Urteil wies es die von den Söhnen gewünschte Übertragung des Grundbesitzes auf sich ab. Die Tochter wäre dabei nämlich weitgehend leer ausgegangen und hätte weniger als ihren Pflichtteil erhalten, der die Hälfte des gesetzlich ihr zustehenden Erbteils darstellt. Damit war das Testament teilweise unwirksam und die Tochter nicht verpflichtet, der gewünschten Übertragung des Grundbesitzes auf ihre Brüder ohne finanziellen Ausgleich zuzustimmen.

Auch in der Folge wurden sich die Geschwister nicht einig. Schließlich leitete ein Erbe die Teilungsversteigerung bei einem der Häuser ein. Dagegen klagte der Bruder, der in diesem Haus wohnte, und bekam in zweiter Instanz Recht. Das Oberlandesgericht München erklärte die eingeleitete Versteigerung für unzulässig. Laut dem Urteil war es erkennbarer Wille der Mutter, dass ihre Söhne den Grundbesitz unter sich aufteilten. Außerdem sei davon auszugehen, dass sie ihrer Tochter einen angemessenen finanziellen Ausgleich vermacht hätte, wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein wirksames Testament gekannt hätte.

Derartige Unstimmigkeiten lassen sich vermeiden, wenn ein Testament eindeutig und klar formuliert ist. Es ist deshalb ratsam, sich beim Aufsetzen seines Testaments rechtlich, etwa von einem Notar, beraten oder – noch besser – dieses notariell beurkunden zu lassen.

 

Pressekontakt:

Dr. Immo Dehnert
Telefon: 0711 / 662 - 72 1471
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

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