Verfassungsrichter entscheiden gegen Lebensversicherungs-Kunden - Regeln zu Bewertungsreserven in den Jahren 2008 bis 2014 verfassungsgemäß / Verbraucherschützer drohen mit nächster Klage
Lebensversicherer haben ihre Kunden zurecht knapp gehalten. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ vorliegt (Ausgabe vom 22. Juli). Die Richter wiesen die Beschwerde eines Rentners ab, der höhere Schlusszahlungen von der Allianz verlangt hatte und dabei von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) unterstützt wurde.
Der Streit drehte sich insbesondere um die sogenannten Bewertungsreserven. Diese Reserven bestehen aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert von Kapitalanlagen, die die Versicherer verwalten. Nach früheren Angaben des BdV ging es in der Auseinandersetzung für die gesamte Assekuranz um Milliarden Euro.
Das Verfassungsgericht hatte 2005 entschieden, dass Kunden angemessen an den Reserven zu beteiligen seien. Der Gesetzgeber hatte daraufhin 2008 eine Partizipation von mindestens 50 Prozent festgeschrieben. Der Beschluss des Gerichts fiel bereits im Februar, wurde aber erst jetzt bekannt. Er gilt für die Jahre zwischen 2008 und 2014 (Az. 1 BvR 781/15).
Anschließend gab es eine Gesetzesänderung, wonach die Lebensversicherungen die Bewertungsreserven im Extremfall komplett behalten dürfen. Der BdV sieht auch dieses Gesetz als verfassungswidrig an und hat exemplarisch gegen der Versicherer Ergo geklagt, der nach den neuen Regeln abrechnet. Hier kassierten die Verbraucherschützer schon wieder Niederlagen – die zweite in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16). Der BdV will in dieser Sache ebenfalls vor den Bundesgerichtshof und notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
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