Urteil: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven einbehalten

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Urteil: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven einbehalten

07.07.2017

Verbraucherschützer verlieren erste Runde in Musterprozess / Nächsthöhere Instanz will in der kommenden Woche entscheiden - Lebensversicherer dürfen Kursgewinne überwiegend bis komplett einbehalten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 50 C 35/16), das der Finanzzeitung „Euro am Sonntag“ vorliegt (Ausgabe vom 8. Juli). Das Urteil fiel bereits im vergangenen Jahr. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hatte den Versicherer Ergo Anfang 2016 verklagt. Der BdV vertritt einen ehemaligen Kunden der Ergo-Tochter Victoria Leben.


Hintergrund des Streits ist eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2014. Demnach müssen Anbieter die sogenannten Bewertungsreserven, also noch nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, kaum oder gar nicht mehr an ausscheidende Kunden ausschütten. Bis dahin waren 50 Prozent verpflichtend. Die Verbraucherschützer halten das Gesetz für verfassungswidrig und hatte angekündigt, das Musterverfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchzufechten. Der BdV, der Revision eingelegt hat, und Ergo wollten zu dem Urteil gegenüber „Euro am Sonntag“ keine Stellungnahme abgeben und verwiesen auf das laufende Verfahren. Das Landgericht Düsseldorf als nächste Instanz will am kommenden Donnerstag ein Urteil fällen (Az. 9 S 46/16).

 

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Martin Reim
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