Ist Pfandflaschen sammeln Diebstahl? Strafrecht

Anzeige
Kundenzeitung

Ist Pfandflaschen sammeln Diebstahl? Strafrecht

18.07.2017

Ist Pfandflaschen sammeln Diebstahl? Strafrecht © ERGO Group AG

ERGO und D.A.S. in München

Das Herausfischen von Pfandflaschen aus einem Altglascontainer ist nicht strafbar. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München. Denn es entsteht kein messbarer Schaden: Flaschen im Glascontainer sind nicht mehr im Pfandkreislauf und haben keinen Pfandwert mehr. AG München, Az. 843 Cs 238 Js 238969/16

Hintergrundinformation:
Viele Menschen verdienen sich etwas dazu, indem sie Pfandflaschen einsammeln, die andere stehen gelassen oder weggeworfen haben. Es kommt auch vor, dass Flaschensammler Pfandflaschen aus Glascontainern fischen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Flaschen dem Containerbetreiber gehören. Denn Müll ist eine Ware. Handelt es sich also um Diebstahl? Der Fall: In München beobachteten Anwohner, wie sich ein Ehepaar mit einem Greifarm an einem Glascontainer zu schaffen machte. Sie fischten Pfandflaschen heraus, um diese in einem Supermarkt abzugeben und sich das Pfand zu sichern. Die Nachbarn riefen die Polizei. Diese sah – wie auch später die Staatsanwaltschaft – in der Aktion einen strafbaren Diebstahl. Die Staatsanwaltschaft beantragte entsprechende Strafbefehle gegen die beiden Pfandflaschensammler. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied sich Informationen des D.A.S. Leistungsservice zufolge gegen die Strafbefehle. Das Gericht war zwar durchaus der Meinung, dass die Flaschen im Container mit dem Einwurf dem Containerbetreiber gehören. Damit ist es im Prinzip Diebstahl, sie wieder herauszufischen. Nur sei hier kein messbarer Diebstahlschaden entstanden. Der reine Pfandwert der herausgeholten 18 Flaschen liege bei 1,44 Euro. Mit dem Einwurf in den Container seien sie jedoch nicht mehr im Pfandkreislauf gewesen. Alles, was im Container liege, sei zum Einschmelzen bestimmt. Der Wert der Flaschen sei hier also auf ihren reinen Glaswert reduziert. Wie hoch dieser bei 18 Flaschen sei, vermochte das Gericht nicht einzuschätzen. Zumindest sei er minimal. Die Tat sei mangels Schaden nicht strafbar. Zwar legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, das Landgericht München schloss sich jedoch der Meinung des Amtsgerichtes an.
Amtsgericht München, Beschluss vom 29. März 2017, Az. 843 Cs 238 Js 238969/16

 

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas - Dehler - Straße 2
81737 München

Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

Pressekontakt:

Julia Bergmann
Telefon: 089 998 461-16
Fax: 089 998 461-20
E-Mail: das@hartzkom.de

 

Unternehmen

Hartzkom GmbH
Hansastraße 17
80686 München

Internet: www.hartzkom.de

 

Kommentare


ziegenhagen@yahoo.de
7 Jahre, 1 Monat her

Sehe ich anders.
M. E. sind die Flaschen in das Eigentum des Container-Aufstellers gegangen. Dieser hat mit dem Aufstellen und der Abholung auch nicht unerhebliche Aufwendungen. Würde einfach alles Glas "entwendet "werden,
könnte er seinen Recycling-Dienst einstellen.
Das aneignen von fremden Gütern ist nun einmal eine Strafdelikt ohne eine "Schadenuntergrenze"


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.