Handlungsempfehlungen für die Branche - Neues Reiserecht: DRV zeigt Grundsatzentscheidungen auf
So gelingt die Umstellung: Heute erscheint die erste Ausgabe einer Reihe von Infoblättern des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) mit konkreten Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht. Diese erste Ausgabe informiert darüber, wie Reisebüros und Veranstalter sich auf die neuen reiserechtlichen Regelungen vorbereiten können.
Das neue Reiserecht tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Die Handlungsempfehlungen sind Teil der Informationsreihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“, mit der der DRV seinen Mitgliedern bei der Umstellung auf das neue Reiserecht mit Rat und Tat zur Seite steht. In den kommenden Monaten folgen weitere Infoblätter mit Empfehlungen rund um die Vorbereitung und Anwendung der neuen Vorschriften. Jede Handlungsempfehlung unterscheidet jeweils zwischen den Anforderungen an die Reiseveranstalter einerseits, und den Anforderungen an den Reisevertrieb andererseits.
Besonderer Service für DRV-Mitglieder
Die Infoblätter sind ausschließlich für DRV-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website unter https://www.drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/infoblaetter-zum-neuen-reiserecht.html abrufbar. Einsehbar sind aktuell zwei Dokumente. Davon richtet sich eines an Reisebüros und eines an Reiseveranstalter. „Wie bei allen Rechtsänderungen ist es unverzichtbar, sich im ersten Schritt aus unternehmerischer Sicht mit den anstehenden Änderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen strategischen Weichen zu stellen“, sagt Michael Althoff, Projektleiter des DRV-Projekts zur technischen Umsetzung des neuen Reiserechts. Auch wenn die neuen Rechtsvorschriften erst Mitte kommenden Jahres in Kraft treten, erfordern die notwendigen Anpassungen bei Systemen und Prozessen eine wohl mehrmonatige Vorbereitung.
Infoblätter zeigen Grundsatzfragen auf
Die Handlungsempfehlungen listen Schritt für Schritt Punkte auf, die es aus Unternehmenssicht zu prüfen und zu entscheiden gilt. Im Vertrieb muss etwa für den stationären Vertrieb, ebenso wie beim Telefon- und Onlinevertrieb entschieden werden, welche Zielgruppen angesprochen werden. Also: Zielt der Vertrieb vornehmlich auf Privat- oder auch auf Geschäftsreisende. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit den neuen Verbundenen Reiseleistungen Fragen zu Sortiment und Inkasso zu beachten. Für die Veranstalter geht es beispielsweise um die Anpassung ihrer Angebotsbeschreibungen sowie um die klare Kennzeichnung des Anbieters sowie der Leistungen.
Sukzessive Veröffentlichung von Praxistipps und Checklisten
Neben den Infoblättern mit den Handlungsempfehlungen wird der DRV seinen Mitgliedern weitere hilfreiche Praxistipps und Checklisten zur Verfügung stellen. Diese werden gerade erarbeitet. Der DRV hatte bereits im letzten Jahr Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen über 60 Branchenexpertinnen und -experten die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Branche analysiert haben. Daraus wurden Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis abgeleitet, die nun der Reisebranche an die Hand gegeben werden.
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