Das Beratungsprotokoll als Instrument der Aufklärung …

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Das Beratungsprotokoll als Instrument der Aufklärung und Haftungsvermeidung

11.07.2017

In einem einstündigen Live-Webinar wird eine Übersicht über die gesetzlichen Vorgaben und die Bedeutung in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben. Hieran anknüpfend werden sodann praktische Tipps für den Berater- /Vermittleralltag geliefert, um eine hinreichende Aufklärung zu erreichen und eine Haftung hierdurch zu vermeiden.

Haftungsvermeidung durch Beratungsprotokoll?
„Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich ein Anleger grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorhalten lassen muss, wenn er ihm zur Unterschrift vorgelegte Beratungsprotokolle wie die als Anlage B 2, B 4, B 10, B 12 und B 14 (jeweils im Anlagenband Beklagte) vorgelegten „persönlichen Beraterbögen“ und insbesondere die darin knapp und übersichtlich zusammengefassten Risikohinweise nicht liest. Das Landgericht hat daher zurecht entschieden, dass die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche kenntnisabhängig verjährt sind, soweit die Klägerin sie aus der Behauptung ableitet, die beiden Zedenten und sie seien nicht anlegergerecht beraten worden“, so das Oberlandesgericht Celle im Beschluss vom 31. August 2016 (Aktenzeichen: 11 U 3/16)

Das Oberlandesgericht Celle hat sich in diesem Beschluss mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Anleger eine ihm rechtzeitig übergebene Beratungsdokumentation lesen muss. Hiervon ging das Oberlandesgericht Celle aus und kam zur Verjährung von geltend gemachten Schadensersatzansprüchen. Die Klage wurde abgewiesen.

Selbst wenn alleine schon der Umstand, dass ein Protokoll nicht übergeben wird, per se keinen Schadensersatzanspruch begründet: „Der klägerische Vorwurf, die Beklagte zu 1) habe ihm entgegen § 18 Abs. 1 S. 2 FinVermV keine Abschrift des Finanzanlageberatungsprotokolls überlassen, geht ins Leere. Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern eine solche Pflichtverletzung - so sie denn überhaupt vorliegt - für die Anlageentscheidung des Klägers von Relevanz gewesen sein könnte (Landgericht Köln. Urteil vom 12. Januar 2017 – 30 O 197/15 –), so stellt sich die Frage, ob und inwieweit das Beratungsprotokoll als Instrument der Aufklärung und Haftungsvermeidung relevant ist.

 

Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht © CAMPUS

Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Live-Webinar mit Fachanwalt
Das Webinar liefert zahlreiche Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Haftungsvermeidung und Aufklärung für den Berater-/Vermittleralltag. Referent ist RA Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Wüterich Breucker in Stuttgart, er ist u.a. Spezialist im Bereich Wertpapier- und Verbraucherrecht. Renner ist außerdem durch zahlreiche Publikationen und Fachvorträge zur Haftung des Anlageberaters und aktuellen Rechtsprechungen bekannt. Darüber hinaus ist er langjähriger Dozent beim Studiengang Finanzfachwirt/-in (FH) am CAMPUS INSTITUT.

Weiter Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zum Webinar:
http://campus-institut.de/seminare/webinare/

 

Seit 2003 werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus ist in Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in im Programm. Ebenfalls über den Partner Deutsche Makler Akademie (DMA) werden die Lehrgänge Generationenberater/-in (IHK) und Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) angeboten. Außerdem gibt es am CAMPUS INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm (online und in Präsenz) für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -vermittlung, das auch als Seminarflatrate buchbar ist.


Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
D-82041 Oberhaching
Telefon: 089-62 83 38 25
www.campus-institut.de

 

 

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