Flexi-Rente: Was sich zum 1. Juli ändert - ARAG Experten zum flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
Ende letzten Jahres wurde das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Flexirentengesetz. Teile des Gesetzes sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, weitere wesentliche Teile gelten ab dem 1. Juli 2017. Was sich durch die neuen Vorschriften für Arbeitnehmer und Rentner ändert, erläutern ARAG Experten.
Was ist die Flexi-Rente?
Erwerbstätige bekommen durch das Flexirentengesetz mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente. Unter anderem können Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, flexibler zu ihrer Rente hinzuverdienen. Zudem soll durch das Gesetz längeres Arbeiten im Alter attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gleichzeitig können Arbeitnehmer früher einen Teil der Rente beziehen.
Wie viel darf ein Rentner dazuverdienen?
Wer bislang eine vorgezogene Altersrente bezog und mehr als 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich weitere 450 Euro verdiente, bekam seine Rente nur als Teilrente ausgezahlt – und zwar in Gestalt einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Rente. Welche Rentenstufe gezahlt wurde, hing von der individuell berechneten Hinzuverdienstgrenze ab. Wurde diese nur um einen Cent überschritten, konnte nur die nächstniedrigere Stufe bezogen werden. Unter Umständen wurde die Rente dann sogar auf Null gekürzt. Die Flexi-Rente wird diese Regelung ab Juli 2017 grundlegend ändern. Die festen Grenzen fallen weg. Stattdessen gilt: Wird bei einer vorgezogenen Rente eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Damit wird die Teilrente in Zukunft stufenlos und direkt an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Laut ARAG Experten gibt es aber einen Haken: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen.
Mehr einzahlen und früher in Rente
Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent weniger. Allerdings war es auch bislang schon möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man aber erst ab 55 Jahren. Mit der Flexi-Rente wird diese Grenze ab dem 1. Juli 2017 nach unten verschoben. Künftig ist es schon ab 50 Jahren möglich, Ausgleichszahlungen zu tätigen.
Länger arbeiten und die Rente erhöhen
Arbeitete ein Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, neben dem Bezug der Rente weiter, musste er nach alter Rechtslage keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt wurden, hatten somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Das hat sich mit dem Flexirentengesetz bereits zum 1. Januar 2017 geändert: Die Versicherten haben seitdem die Wahl, ob sie – wie früher – in ihrem Job versicherungsfrei sind oder aber weiter eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und dadurch ihre Rente erhöhen. Das Wahlrecht wird durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Beschäftigung ausgeübt.