So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!
Für seinen neuen Tempocheck hat der Bund der Steuerzahler die Bearbeitungszeiten bei Finanzverwaltungen quer durch Deutschland recherchiert
Arbeitnehmer in Deutschland müssen im Durchschnitt 47 Tage auf ihren Steuerbescheid warten. Dies ist das Ergebnis des BdSt-Tempochecks für sämtliche Steuererklärungen 2015, die im Jahr 2016 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Bei Selbstständigen und Unternehmern kann es etwas länger dauern, weil ihre Steuerfälle meistens komplexer sind. Wie lange genau auf den Steuerbescheid gewartet werden muss, hängt allerdings vom Wohnort ab. Wer ist Top, wer ist Flop bei der Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen? Sieger beim BdSt-Tempocheck ist Hamburg.
Nach dem neuen Ranking des Bundes der Steuerzahler ist die Freie- und Hansestadt das schnellste Bundesland: Mit durchschnittlich rund 36 Tagen war Hamburg mit der Abwicklung aller Einkommensteuerfälle am schnellsten. Damit konnte die Stadt an der Elbe ihre Spitzenposition verteidigen. Knapp dahinter liegen Berlin mit rund 38 Tagen und Rheinland-Pfalz mit knapp 40 Tagen. Mehr Geduld mussten dagegen die Steuerzahler in Bremen aufbringen: Hier beträgt die durchschnittliche Wartezeit knapp 65 Tage. Die meisten Bundesländer brauchten rund 40 bis 60 Tage. BdSt-Präsident Reiner Holznagel kritisiert: „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürger ihren Steuerbescheid erhalten.“
Insgesamt konnten viele Bundesländer die Wartezeiten bis zum Steuerbescheid verkürzen. Dennoch liegen die Bearbeitungszeiten zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Bundesland bei rund 30 Tagen – trotz gleicher Computerprogramme. Der BdSt-Präsident stellt klar: „Es ist erfreulich, dass die Finanzverwaltung die Steuererklärungen fast überall schneller bearbeitet hat als im Vorjahr. Dennoch muss der Service für die Steuerzahler weiter verbessert werden, denn noch immer herrscht in vielen Ämtern ein Obrigkeitsdenken!“
Der neue BdSt-Tempocheck bietet den Überblick über:
- alle Einkommensteuerfälle im Durchschnitt - und darunter im Speziellen:
- Bearbeitungszeiten bei Arbeitnehmern
- Bearbeitungszeiten bei „Sonstigen Personen“: Selbstständige und Unternehmer
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