Prüffelder der Finanzämter in NRW

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Prüffelder der Finanzämter in NRW

27.04.2017

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat als einzige Finanzbehörde bundesweit die Prüffelder für das Kalenderjahr 2016 bekanntgegeben. Natürlich bedeutet die Veröffentlichung der Finanzverwaltung nicht, dass ansonsten keine weiteren Thematiken ausführlich und im Einzelfall besonders eingehend geprüft werden.

Dennoch ist dieser Service der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorzuheben, denn, wie gesagt, auf den Internetseiten der anderen Bundesländer findet sich nichts dergleichen.

Natürlich verfolgt die Finanzverwaltung NRW mit Bekanntgabe der Prüffelder (auch) das Ziel, einer Arbeitserleichterung für sich, denn wenn Sie bereits bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung die „prüffeldgemäßen“ Unterlagen beifügen, erübrigt sich für Ihren Sachbearbeiter die separate Anforderung.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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