ARAG Recht schnell… MPU nicht zwingend …

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ARAG Recht schnell… MPU nicht zwingend erforderlich

12.04.2017

ARAG Recht schnell…     MPU nicht zwingend erforderlich © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen.

In zwei Verfahren wurden den Betroffenen u.a. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (mit einer BAK von 1,28 bzw. 1,13  Promille) die Fahrerlaubnis entzogen worden. In beiden Fällen ist die Klage auf Erteilung der Fahrerlaubnis ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die vorinstanzlichen Urteile geändert und die Beklagten jeweils verpflichtet, den Klägern die beantragten Fahrerlaubnisse auch ohne die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage von Alkoholmissbrauch neu zu erteilen. Der Auffassung, dass die Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt nur nach Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens neu erteilt werden dürfe, ist es nicht gefolgt.  Eine einmalige Trunkenheitsfahrt ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen rechtfertigt erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, so die ARAG Experten (BVerwG, Az.: 3 C 24.15 und 3 C 13.16

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
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Internet: www.arag.de

 

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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