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Erben in der kinderlosen Ehe - Testament auch ohne Kinder wichtig

06.04.2017

Bremer Notarkammer. Kinderlose Ehepaare denken oft, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles alleine erbt. Ein Testament sei daher unnötig. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der für die Eheleute gravierende Folgen haben kann.

Bei kinderlosen Ehen ist der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge Erbe gemeinsam mit den Eltern des verstorbenen Ehegatten. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.

Häufig kommt es vor, dass das Vermögen unter den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt ist und z.B. der verstorbene Ehepartner alleiniger Eigentümer der Immobilie war. Dann fällt auch das Haus je nach Güterstand der Eheleute zur Hälfte oder zu ein Viertel an die Eltern bzw. wenn diese nicht mehr leben an die Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.

Nur weil ein Ehepaar keine Nachkommen hat, bedeutet es nicht, dass es sich nicht um seinen Nachlass kümmern sollte. Wer die Gewissheit haben möchte, dass nach dem Tod der länger lebende Partner abgesichert ist und als einziger am Erbe partizipiert, sollte ein Testament errichten. Darin können sich die Eheleute zu Alleinerben einsetzen. Aber Achtung: In diesem Fall haben die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche. Es ist daher ratsam, parallel zum Testament mit den Eltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: info@azetpr.com

 

Unternehmen

AzetPR International Public Relations GmbH
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Internet: www.azetpr.com

 

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