Bundesgerichtshof kippt Darlehensgebühr der Bausparkassen
wieder hat der Bundesgerichtshof zu Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen entschieden. Wieder wird eine Rückforderungswelle zu erwarten sein. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der Wirksamkeit einer Bestimmung in einem Bausparvertrag, wonach bei Auszahlung des Darlehens eine Gebühr in Höhe von 2% der Darlehenssumme fällig wird, auseinandergesetzt.
Eine solche Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aber eine unangemessene Benachteiligung des Bausparkunden als Verbraucher dar (Fn. 1).
Damit folgt der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit zu vorformulierten Klauseln über Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen (Fn. 2) und stärkt die Verbraucherrechte erneut.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer Klausel über eine sogenannte Darlehensgebühr um eine Preisnebenabrede, die der gerichtlichen Klauselkontrolle zugänglich ist.
Pressekontakt:
Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Unternehmen
Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Internet: www.franz-partner.de