Steuerzinsen runter! BdSt appelliert an die …

Anzeige
Kundenzeitung

Steuerzinsen runter! BdSt appelliert an die Politik, noch vor der Bundestagswahl zu handeln

03.03.2017

Die Zinsen beim Finanzamt müssen runter! Diese Forderung an die Politik hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt erneuert. „Das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz II bietet aus unserer Sicht die Chance, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen zu halbieren“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Einen Brief mit dem entsprechenden Appell hat der Verband gestern an den Finanzausschuss übersandt. „Es darf nicht sein, dass Sparer sich mit niedrigen Zinsen zufriedengeben müssen, während der Fiskus ordentlich zulangt.“

Der Fiskus berechnet für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Das ist deutlich mehr als der marktübliche Zinssatz. Presseberichten zufolge nahm der Fiskus im vergangenen Jahr somit gut 670,5 Millionen Euro Zinsen ein – aus BdSt-Sicht deutlich zu viel! Eigentlich soll das Finanzamt mit den Steuerzinsen nur den Vorteil abschöpfen, den der Steuerzahler durch die spätere Steuerzahlung erlangt hat. Aufgrund der Niedrigzinsphase ist es aber gar nicht möglich, 6 Prozent zu erwirtschaften. Deshalb setzt sich der Verband für eine Halbierung des Zinssatzes auf 3 Prozent pro Jahr ein.

Damit würde die Politik auch ein klares Signal an die Gerichte senden. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 2472/16 E), das sich gegen eine Zinsfestsetzung aus dem Jahr 2016 wendet. Bereits in früheren Entscheidungen machten Gerichte deutlich, dass bei einschneidenden wirtschaftlichen Veränderungen der Gesetzgeber gehalten ist, Belastungsentscheidungen zu überprüfen. „Es wäre gute Politik, einer gerichtlichen Entscheidung durch gesetzliches Handeln zuvorzukommen“, betont BdSt-Präsident Holznagel. Aufgrund der anstehenden Bundestagswahl und der damit einhergehenden Diskontinuität sollte das Vorhaben noch in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren untergebracht werden. Dazu bietet sich das Bürokratieentlastungsgesetz II an.

 

Pressekontakt:

Hildegard Filz
Telefon: 030 | 25 93 96-0
E-Mail: presse@steuerzahler.de

 

Unternehmen

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Französische Str. 9-12
10117 Berlin

Internet: www.steuerzahler.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.