Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter
In diesem Teil befassen wir uns mit der Abschreibung (AfA) und mit Excel-Arbeitshilfen: ABSCHREIBUNG (AfA) - Nur Erhaltungsaufwendungen können Vermieter sofort als Werbungskosten abziehen. Die anderen Ausgaben müssen sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes – meist über einen Zeitraum von 50 Jahren – abschreiben.
Abschreiben lässt sich nur der Gebäudewert, nicht aber der Grundstückswert. Ist nur der Gesamtpreis bekannt, ist er auf diese beiden Werte aufzuteilen. Am besten ist es, wenn bereits im Kaufvertrag beide aufgeteilt sind und die Bewertung plausibel erscheint. Falls die Aufteilung fehlt, muss sie anderweitig ermittelt werden.
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