Patientenverfügung muss exakt sein - Regelmäßiges …

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Patientenverfügung muss exakt sein - Regelmäßiges Update ratsam

06.03.2017

Patientenverfügung muss exakt sein - Regelmäßiges Update ratsam © Rechtsanwaltskammer Koblenz

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Welche medizinischen Eingriffe gewünscht sind oder abgelehnt werden, entscheidet allein der Patient. Krankheit, ein Unfall oder eine akute Verletzung können jedoch von heute auf morgen dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr fähig ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu artikulieren. Um auch in solchen Fällen eine Therapie nach dem Wunsch des Erkrankten sicherzustellen, sollte eine gültige Patientenverfügung vorliegen. Ärzte akzeptieren Patientenverfügungen allerdings nur, wenn sie unmissverständlich formuliert sind.

Vorsorgen – aber richtig

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die Patientenverfügung hinreichend konkret verfasst sein.  Nur dann können Ärzte auf Grundlage des niedergeschriebenen Willens handeln Die Anweisung „für den Fall schwerer Dauerschäden des Gehirns keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wollen“ stuft das Gericht jedoch nicht als bindend ein. Daraus sei für Ärzte nicht ersichtlich, dass nach einem erlittenen Hirnschlag keine künstliche Ernährung gewünscht ist. Der BGH argumentiert: Diese Formulierung beschreibt weder die Umstände der Krankheit ausreichend genug, noch die medizinischen Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden sollen (BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16). Die Patientenverfügung der erkrankten Person hatte somit keine Bindungswirkung.

Konkret werden

Damit Patienten an unzureichend formulierten Anweisungen in ihrer Patientenverfügung nicht scheitern, sollten sie sich zunächst Klarheit darüber verschaffen, in welchem konkreten Stadium einer oder mehrerer Erkrankungen welche Therapie gewünscht ist und welche abgelehnt wird. Es ist sinnvoll, die eigenen Vorstellungen gemeinsam mit dem Hausarzt zu erörtern. Betroffene können sich auch auf Erfahrungen stützen, die sie bei der Behandlung anderer Schwerkranker miterlebt haben. Falls das der Anlass für den Wunsch nach einer Patientenverfügung gewesen sein sollte, kann dies in die Einleitung der Patientenverfügung aufgenommen werden.

Rat einholen lohnt sich

Bei der rechtssicheren und unmissverständlichen Formulierung der Patientenverfügung beraten Rechtsanwälte. Zwar können auch vorformulierte Verfügungen Anregungen bieten, doch ist bei Mustervorlagen Vorsicht geboten. Letztendlich muss jede Patientenverfügung an die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen des Betroffenen angepasst werden.

Regelmäßig updaten

Außerdem empfiehlt es sich regelmäßig zu prüfen, ob die Patientenverfügung nach wie vor dem aktuellen Willen entspricht. Das ist besonders dann wichtig, wenn eine Erkrankung auftreten sollte, für deren weiteren Verlauf die Patientenverfügung relevant werden könnte. Änderungen bzw. das Fortbestehen des Willens sollten Betroffene mit einer Unterschrift und dem aktuellen Datum dokumentieren.

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