Diese Anti-Bürokratie-Offensive begrüßen wir! Erfolg für BdSt: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll angehoben werden
Mehr als 50 Jahre hat es gedauert! Jetzt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Grenze für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Davon profitieren Unternehmer, die kleine Anschaffungen direkt im Jahr des Erwerbs als Betriebsausgabe absetzen können. Bisher mussten Gegenstände mit einem Wert von mehr als 410 Euro jahrelang in der Buchhaltung mitgeschleppt werden.
Die aktuelle Änderung ist ein echter Beitrag zur Bürokratieentlastung! Abschreibungsregister, die bislang durch Bürostühle, Kaffeeautomaten oder Laptops aufgebläht wurden, wird es künftig nicht mehr geben. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits seit Jahren für eine Anpassung des GWG-Betrags gestritten. Der bisherige Betrag stammte noch aus dem Jahr 1965.
Der Bund der Steuerzahler fordert, das Gesetz noch um einen weiteren wichtigen Punkt zu ergänzen: Der Steuerzinssatz muss von sechs auf drei Prozent sinken! „Der Gesetzgeber darf nicht auf halber Strecke haltmachen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Aktuell werden für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen 0,5 Prozent Zinsen pro Monat fällig. Damit soll der Vermögensvorteil für die verspätete Steuerzahlung abgeschöpft werden. Aufgrund der Niedrigzinsphase ist dieser Satz aber zu hoch.
Zum Hintergrund
Zu Beginn der Woche haben sich CDU und SPD darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2018 die Grenze für GWGs anzuheben. Bisher mussten solche Gegenstände in einem Sammelpool über fünf Jahre – oder einzeln über mehrere Jahre – abgeschrieben werden. Gerade bei kleinen Wirtschaftsgütern, die in Unternehmen zügig abgenutzt werden, oder bei schnell veraltender Technik ist dies ein erheblicher Aufwand. Deshalb hatte der Bund der Steuerzahler vorgeschlagen, den Betrag anzupassen. Die jetzige Einigung der Regierungskoalition ist ein großer Erfolg für den Verband!
Weitere Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts haben wir in unserer Broschüre „60 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts“ zusammengetragen.
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