ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf …

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ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf einen Blick

01.03.2017

ARAG Recht schnell…    Aktuelle Urteile auf einen Blick © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Kinderbetreuung: Wechselmodell auch gegen den Willen des Ex-Partners - Väter und Mütter, die nach einer Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner gemeinsame Kinder betreuen wollen, können das so genannte Wechselmodell unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Voraussetzung dafür: Es ist für das Kind am besten, wenn es im regelmäßigen Wechsel von Mutter und Vater betreut wird. In dem konkreten Fall gab es eine Umgangsregelung, bei der der Vater seinen Sohn alle 14 Tage am Wochenende besuchen konnte.

Er wollte jedoch, dass sein Sohn jeweils eine Woche zu ihm kommt und dann eine Woche zur Mutter. Weil die Mutter gegen das Wechselmodell war, klagte der Vater – in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun das vorangehende Urteil aufgehoben. Die Richter stellen klar, dass die gesetzliche Regelung sich am Residenzmodell orientiert, bei dem das Kind überwiegend von einem Elternteil betreut wird und dem anderen ein Umgangsrecht zusteht. Dennoch ist auch ein Wechselmodell nach dem Gesetz möglich. Wenn dieses Modell dem Kindeswohl am besten entspricht, darf das Familiengericht die geteilte Betreuung durch Vater und Mutter auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen, erläutern ARAG Experten (BGH, Az.: XII ZB 601/15).

Reisepass: Was sich ab März ändert
Mit dem 1. März 2017 wird nur noch der neue fälschungssichere Reisepass ausgestellt. Die neue Version des Dokumentes ist etwas kleiner als der Vorgänger und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Dazu gehört beispielsweise ein Hologramm des Besitzers neben dem Foto. Darüber hinaus hat der Reisepass nun ein kleines Fenster mit einer sogenannten Linsenstruktur. Unter UV-Licht werden zudem der Bundesadler und das Brandenburger Tor sichtbar. Auch besteht der Umschlag jetzt nicht mehr aus einem Hardcover, sondern ist flexibel. Der neue Pass kostet Bundesbürgern unter 25 Jahren unverändert 37,50 Euro. Wer älter ist, zahlt künftig mit 60 Euro einen Euro mehr als bisher. Personen, die besonders häufig ins Ausland reisen, können sich auch einen Reisepass mit mehr Seiten besorgen. Dafür zahlen sie 22 Euro mehr. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde zwischen zwei und sechs Wochen. Brauchen Reisende kurzfristig einen neuen Pass, können sie diesen laut ARAG Experten im Expressverfahren beantragen – das kostet mehr, der Pass kann aber nach drei Werktagen in Empfang genommen werden.

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