Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter Teil …

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Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter Teil 3.

16.02.2017

In diesem Teil informieren wir Sie darüber, was Sie bei einem Leerstand tun können, was Sie bei einer Ferienimmobilie beachten sollten und was Sie unternehmen können, wenn Ihre Mieteinnahmen unverschuldet ausbleiben:

LEERSTAND
Wenn Haus oder Wohnung länger leer stehen, schaut das Finanzamt irgendwann genauer hin. Es prüft dann, ob Sie mit dem Objekt überhaupt noch Einkünfte erzielen wollen. Unproblematisch sind übliche Leerstandszeiten, zum Beispiel, wenn die Mieter wechseln oder Sie renovieren lassen. Schwieriger wird es, wenn Ihnen das Finanzamt nicht mehr abnimmt, dass Sie wirklich vermieten wollen. Hier gilt für Sie nämlich eine „objektive Beweislast“.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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