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Statement zur Entscheidung des BGH vom 21. Februar 2017

22.02.2017

Statement zur Entscheidung des BGH vom 21. Februar 2017 © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Ludwigsburg

Die Wüstenrot Bausparkasse AG begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2017. Die Auffassung des Gerichts, wonach die Kündigung von Bausparverträgen, deren Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt, rechtmäßig ist, schließt an viele Urteile vorgeordneter Gerichte (Oberlandesgerichte, Land- und Amtsgerichte) an.

Die Bausparkasse war von der jetzt bestätigten Rechtmäßigkeit ausgesprochener Kündigungen stets überzeugt. Bis heute liegen mehr als 70 Entscheidungen von Oberlandesgerichten (OLG Hamm, OLG Koblenz, OLG Köln, OLG Celle, OLG München, OLG Frankfurt/M, OLG Düsseldorf) vor, die die Wirksamkeit der Kündigungen seitens der Bausparkassen bejaht bzw. angekündigt haben, die Berufung von Bausparern zurückzuweisen. Ergänzend gibt es über 500 positive erstinstanzliche Urteile von verschiedenen Land- und Amtsgerichten zur Rechtmäßigkeit der Kündigungen seitens der Bausparkassen.

Die Vertragsauflösung eines Bausparvertrags erfolgt konkret nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Denn nach der Rechtsauffassung der Bausparkassen sind auch Bausparverträge in der Sparphase als Sonderform des bürgerlich-rechtlichen Darlehens nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang, unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten, kündbar. Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist die Zuteilungsreife des Bausparvertrags.

Mit den Kündigungen können die negativen Auswirkungen der fortdauernden Niedrigzinspolitik auf die Bausparergemeinschaft abgefedert werden. Indem Verträge aufgelöst werden, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind und deren Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde, wird das Bausparerkollektiv gestärkt.

Details, die sich aus der BGH-Entscheidung ergeben, kann die Wüstenrot Bausparkasse erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung nennen.

 

Pressekontakt:

Dr. Immo Dehnert
Telefon: 0711 / 662 - 72 1471
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

Kommentare


harald.thummet@thummet.de
7 Jahre, 8 Monate her

Es bleibt zu hoffen, dass Vermittler und Verbraucher zukünftig Bausparkassen abstrafen werden, die sich nicht an ihre Versprechungen und geschlossene Verträge halten, sondern sich durch Vertragsbruch profilieren. Solche Vertragspartner braucht niemand.


 

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